Die Landesregierung hat die Rechtsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen. „Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung unserer konsequent mittelstandsorientierten Politik. Gesetz und Verordnung garantieren die frühzeitige, enge Verzahnung der Interessen des Mittelstandes mit dem Handeln von Politik und Verwaltung. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, denn sie sind das Kraftzentrum unserer Volkswirtschaft“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin. Die Verordnung regelt Ablauf, Dauer und Beteiligte der bundesweit einmaligen Clearingverfahren sowie die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates der Landesregierung.