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Minister Laumann: Gefährden wir jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom morgigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen bis zum 30. September 2022 weiter

Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.

Ministerium wird Corona-Schutzverordnung nicht mehr verlängern – ab 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.

Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie Rückverfolgbarkeit / Weitergehende Anpassungen in Evaluierung des Infektionsgeschehens in zwei Wochen

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 27. Mai 2022 verlängert. Gesundheitsminister Laumann erklärt: „Die Infektionszahlen sind zwar gefallen, aber dennoch weiterhin hoch. Es gibt immer noch viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer an Corona und versterben. Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten mit einer sehr hohen Belastung.“

Ab 4. Juni entfallen Maskenpflichten und Abstandsempfehlungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner – Testpflichten für Besucherinnen und Besucher bleiben zunächst erhalten

Die anhaltend sinkende Tendenz bei den Infektionszahlen und die hohen Impfquoten bei Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen ab 4. Juni 2022 weitere Öffnungsschritte in den Einrichtungen

Ab Freitag: Gastronomie und Übernachtungsangebote auch für Nicht-Immunisierte mit gültigem Test / Öffnung von Clubs und Diskotheken / Mehr Zuschauer insbesondere bei Großveranstaltungen / Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um.

Mund-Nasen-Bedeckung ab 27. April im ÖPNV und im Einzelhandel – Laschet: Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden

Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen.

  • Pressemitteilung
  • 24.03.2021

Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der eine Inzidenz von 178 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und eine entsprechende Allgemeinverfügung abgestimmt.

Bund-Länder-Beschlüsse ermöglichen behutsame und verantwortungsvolle Öffnung von Einrichtungen in Kultur, Politischer Bildung und gemeinwohlorientierter Weiterbildung

Museen und Ausstellungen, Musikschulen, Gedenkstätten sowie private und öffentliche Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wie etwa Volkshochschulen können in der kommenden Woche wieder öffnen.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden, Sicherung der kritischen Infrastruktur und Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 5. Juli 2022 einen grundlegenden Rahmen zum Umgang mit der Coronapandemie in der zweiten Jahreshälfte beraten und sich auf einen weiteren Fahrplan verständigt. Dieser wird von den Ressorts in den nächsten Wochen weiter konkretisiert. Schon jetzt stehen die Leitlinien der Coronastrategie für Nordrhein-Westfalen fest: Die Ermöglichung einer Normalisierung im gesellschaftlichen Leben muss mit einer konsequenten Vorsorge auf mögliche kritische Infektionsentwicklungen einhergehen.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen.

Ab Samstag: Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um.

Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienfreizeiten und Ferienprogramme angepasst – Coronatests sorgen für mehr Sicherheit und unbeschwerte Ferien

Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.

Charité-Studie belegt: Kein erhöhtes Corona-Risiko für Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV

Wer regelmäßig mit Bus und Bahn fährt und dabei die Corona-Regeln einhält, wie das konsequente Tragen einer FFP2-Maske, hat kein höheres Risiko sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, als Pendlerinnen und Pendler, die mit Rad, Auto oder Motorrad unterwegs sind.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Da gesichert davon auszugehen ist, dass am Samstag (24. Juli 2021) seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird, gilt mit Wirkung vom kommenden Montag (26. Juli 2021) für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Das Landeskabinett hat Claudia Middendorf erneut als Behinderten- und Patientenbeauftragte des Landes berufen

Auf Vorschlag von Minister Karl-Josef Laumann hat das Landeskabinett Claudia Middendorf am Dienstag, 16. August 2022, in ihrem Amt als „Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen“ bestätigt.

Minister Laumann: Damit bringen wir den Gesundheitsschutz und die Voraussetzungen für gemeinsames Lernen und sozialen Austausch in Einklang / Ministerin Gebauer: Neue Regelungen sichern den Präsenzunterricht

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat nach Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung per Erlass den Umgang mit Risikokontakten innerhalb von Schulen konkretisiert.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots gilt ab Samstag / Ministerpräsident Armin Laschet: „Wir ziehen an einem Strang, um das Virus zu bekämpfen“

Das Landeskabinett hat am Freitag im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.

Kindertagesbetreuung kehrt ab 7. Juni landesweit in den Regelbetrieb zurück / Umstellung auf „Lolli-Tests“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden.

Das Kompetenzcenter Sicherheit legt Sicherheitsbericht NRW vor

Gut und sicher ans Ziel kommen und Bahnhöfe und Züge zu guten Orten machen – das ist die Hauptaufgabe des Kompetenzcenters Sicherheit, das zum ersten Mal einen Sicherheitsbericht zur Situation des Öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen vorlegt.

Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen / Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 9. Februar, in Kraft

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

Das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen und Verkehrsunternehmen beteiligen sich an bundesweiter Vertrauenskampagne

Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen beteiligen sich daher mit dem Bund an der bundesweiten Gemeinschaftskampagne #BesserWeiter unter Federführung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Mit dem Ziel, den Beschäftigten für ihren Einsatz während der Pandemie zu danken und Vertrauen bei den Fahrgästen zu schaffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen und Verkehrsunternehmen beteiligen sich an bundesweiter Vertrauenskampagne

Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen beteiligen sich daher mit dem Bund an der bundesweiten Gemeinschaftskampagne #BesserWeiter unter Federführung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Mit dem Ziel, den Beschäftigten für ihren Einsatz während der Pandemie zu danken und Vertrauen bei den Fahrgästen zu schaffen.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Rückkehr zum Präsenz-Lehrbetrieb mit flexiblem Instrumentarium für die Hochschulen – Ukraine-Hilfe: Angebote zur Vorbereitung auf ein Studium in Nordrhein-Westfalen

In diesen Tagen starten die Studierenden in Nordrhein-Westfalen ins Sommersemester. Nach zwei Pandemie-Jahren, die zu einem großen Teil von Digital- und Hybridlehre geprägt waren, ist es auch eine Rückkehr in die Hörsäle und Seminarräume: Mit der Aufhebung der bisherigen pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbereich ab dem 3. April tragen das Land und die Hochschulen den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes und den damit verbundenen bundesweiten Lockerungen der Corona-Regeln Rechnung.

„Wir setzen gemeinsam ein starkes Zeichen europäischer Zusammenarbeit“ – so lautet die Zwischenbilanz, die Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner, der Botschafter des Königreichs Belgien, Geert Muylle, und der niederländische Innen-Staatssekretär Raymond Knops in der Cross-Border Taskforce Corona heute in einem gemeinsamen Presse-Briefing zogen.

Umgang mit der epidemischen Lage und Lehren aus der Pandemiebekämpfung waren zentrale Themen der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf dem Petersberg bei Bonn

Unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet fand vom 20. bis 22. Oktober 2021 die Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn statt.