Wirtschaftsministerium mit neuen Regeln für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen
Minister Pinkwart: Wir halten unser Versprechen und vereinfachen die Antragsverfahren
Die Landesregierung hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht.
Die Landesregierung hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Die EFRE-Rahmenrichtlinie sieht nun insbesondere vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Belege elektronisch einreichen können. Papierbelege sind nicht länger erforderlich.
Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: „Durch die Änderung der EFRE-Rahmenrichtlinie hat das Wirtschaftsministerium spürbare Erleichterungen für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen erreicht. Die Vereinfachungen kommen dabei in erster Linie den Antragstellerinnen und Antragstellern in Unternehmen, Hochschulen und Kommunen zugute. Ich werde mich weiterhin hartnäckig dafür einsetzen, das europäische Regelwerk im Land so unkompliziert wie möglich umzusetzen. Denn am Ende geht es um gute, wirksame Projekte vor Ort.“
Auch Vorgaben, die bei der Vergabe von Aufträgen beachtet werden müssen, wurden vereinfacht. Zukünftig muss erst ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro das öffentliche Vergaberecht eingehalten werden. Für Vergaben unterhalb dieser Schwelle genügt es – soweit möglich – drei Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen Anbietern einzuholen. Mit dem Start in die kommende Förderperiode von 2021 bis 2027 soll der gesamte Prozess von der Antragsstellung über die Bewilligung und Auszahlung bis hin zur Abrechnung mit der EU digital werden.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stellt für Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden Innovationen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Maßnahmen für Klimaschutz und Stadtentwicklung. Das Land stockt die EU-Mittel mit 700 Millionen Euro auf, so dass insgesamt 1,9 Milliarden Euro Fördermittel bereitstehen. In Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen werden Projekte in einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro finanziert. Die Höhe der Mittel für den Zeitraum 2021 bis 2027 ist noch Gegenstand der Verhandlungen auf europäischer Ebene.
Mehr Informationen zur geänderten Rahmenrichtlinie und zur europäischen Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf www.efre.nrw.
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