Weltkindertag: Ministerin Kampmann macht sich für im Grundgesetz verankerte Kinderrechte stark
„Kinderrechte sind in Deutschland noch nicht genügend gesetzlich geschützt“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann anlässlich des heutigen Weltkindertages, der unter dem Motto „Kindern ein Zuhause geben“ steht. Dass Menschen unter 18 Jahren ein Recht auf Schutz und Fürsorge haben, regelt bereits die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ebenso wie den Anspruch von Kindern auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen. „Dennoch wäre es gut, wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden. So könnte die Situation von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert werden“, sagte Ministerin Kampmann.
„Kinderrechte sind in Deutschland noch nicht genügend gesetzlich geschützt“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann anlässlich des heutigen Weltkindertages, der unter dem Motto „Kindern ein Zuhause geben“ steht. Dass Menschen unter 18 Jahren ein Recht auf Schutz und Fürsorge haben, regelt bereits die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ebenso wie den Anspruch von Kindern auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen. „Dennoch wäre es gut, wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden. So könnte die Situation von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert werden“, sagte Ministerin Kampmann.
2,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren leben zurzeit in Nordrhein-Westfalen. Und die Zahl nahm zuletzt sogar zu. Weil wieder mehr Kinder geboren werden, aber auch weil unter den ins Land gekommenen Flüchtlingen viele Kinder sind. Auch sie haben einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge, auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung sowie auf Schulbildung. Vor allem aber haben sie ein Recht darauf, Kind sein zu dürfen. Kinder- und Jugendministerin Kampmann unterstützt deshalb das bundesweite Engagement gegen Kinderehen, also gegen die Verheiratung von zum Teil unter 16-jährigen Mädchen wie sie unter Flüchtlingen vorkommt. Auf Initiative unter anderem von Nordrhein-Westfalen überprüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe rechtliche Regelungen, die Kinderehen in Deutschland als Straftatbestand erfassen soll.
Der Weltkindertag geht zurück auf eine Resolution der UNO-Vollversammlung von 1954.
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