Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2017 sind versandt
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Briefwahl in Städten und Gemeinden ab sofort möglich“
Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und bis zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl, 13. August 2017) in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und bis zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl, 13. August 2017) in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
In dieser Woche halten die Wahlämter der Kommunen die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. “Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, den 8. September mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen auf Antrag jetzt erhalten“.
Der die Briefwahl einschließende Wahlscheinantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und der Antrag an der entsprechenden Stelle unterschrieben werden. Wahlschein-/ Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet.
Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. „Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausgeübt werden kann“, erläuterte der Landeswahlleiter. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die entsprechende Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 22. September 2017 um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 finden Sie unter: www.wahlen.nrw