Beschwerden zurückgewiesen
Landeswahlleiter Schellen: Wahlvorschläge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden
Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von zwei Einzelbewerbern in den Wahlkreisen 96 Bonn und 130 Warendorf durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen.
Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von zwei Einzelbewerbern in den Wahlkreisen 96 Bonn und 130 Warendorf durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen.
Beide Wahlvorschläge erfüllten bezüglich Inhalt und Form in mehrfacher Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen nicht. Insbesondere lagen nicht ausreichend oder keinerlei Unterstützungsunterschriften vor. Der Wahlvorschlag für den Wahlkreis 96 Bonn wurde zudem erst nach Fristablauf (19.07.2021 / 18:00 Uhr) eingereicht.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter www.wahlen.nrw