Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2021 sind versandt

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Briefwahl in Städten und Gemeinden ab sofort möglich“

6. September 2021
phb Wahlen (2) (2020)

Rund 12,9 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten beiden Wochen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten.

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Rund 12,9 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten beiden Wochen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Hierfür muss die Person wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sein. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen auf Basis des Melderegisters war der 15. August 2021.
In dieser Woche halten die Wahlämter der Kommunen die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit.
“Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 10. September 2021, an seine Gemeindeverwaltung wenden. Dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
„Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen jetzt beantragen.“ Der die Briefwahl einschließende Wahlscheinantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder      persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftliche Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Sie sollte ausgefüllt und an der vorgesehenen Stelle unterschrieben werden. Wahlschein-/Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden.
Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen den Wahlberechtigten im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. „In diesem Fall kann die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden“, erläuterte der Landeswahlleiter. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die notwendige Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. September 2021, um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (26. September 2021) um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter www.wahlen.nrw
 

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