#VerbraucherkongressNRW Verbraucherschutz digital: Datensouveränität im Fokus
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Im digitalen Alltag brauchen wir datensouveräne Nutzer, einen klaren Rechtsrahmen und transparente Anbieter
Der Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird immer digitaler.
Der Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird immer digitaler. Die Corona-Krise hat dies weiter verstärkt, etwa durch die gestiegene Nachfrage im Online-Handel oder die digitale Eingabe persönlicher Daten zur Rückverfolgbarkeit. Die digitale Welt bietet viele Vorteile, etwa Informationszugang rund um die Uhr, virtuelle Kommunikation oder den Zugriff auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen. Um über Chancen, Potenziale und Grenzen des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes zu diskutieren, lädt Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser heute zur digitalen Fachtagung „Verbraucherschutz digital: Datensouveränität im Fokus“.
Im Vorfeld der Konferenz verdeutlicht Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser die Relevanz von Datensouveränität: „Ich bin überzeugt davon, dass Digitalisierung und Datennutzung einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten können und uns als Gesellschaft weiterbringen. Dafür ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, souverän mit ihren Daten umgehen zu können. Es bedarf aber auch eines verlässlichen Rechtsrahmens für neue Geschäftsmodelle und digitale Plattformen. Nur so kann Akzeptanz und Datensicherheit sichergestellt werden.“
Ziel: Online genauso geschützt sein wie offline
Nordrhein-Westfalen hat sich im laufenden Jahr in mehrere digitalpolitische Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene eingebracht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für digitale Plattformen, Dienstleistungen und Produkte zu Fragen der Produkthaftungs-, Produktsicherheits- und Gewährleistungsrechte zu aktualisieren. „Manchmal sind es ganz einfache Informationen, die weiterhelfen: Wenn die Kontaktdaten des Anbieters fehlen, kann ich meine Gewährleistungsrechte nicht geltend machen. Die Plattformen sollten verpflichtet werden, die Kontaktdaten des Anbieters vorzuhalten“, fordert Ministerin Heinen-Esser. Angebote und Nutzerbewertungen auf Online-Marktplätzen müssten nach neutralen und klaren Vorgaben gestaltet sein, damit Irreführungen durch nicht authentische Nutzerbewertungen vermieden werden.
Besserer Schutz beim Surfen im Netz
Auch setzt sich das Verbraucherschutzministerium dafür ein, dass sich Nutzer einfacher gegen Cookies und Tracking-Verfahren wehren können. Ein aktuell auf EU-Ebene diskutierter Vorschlag für die sogenannte E-Privacy-Verordnung geht Heinen-Esser nicht weit genug: „Ich hoffe weiterhin, dass sich die ursprünglich vorgesehene Regelung am Ende doch noch durchsetzt, einen hohen Privatsphäre-Schutz als Standardeinstellung bei Software zu verankern. Insbesondere bei Neuinstallation einer Software ist es wichtig, dass der Nutzer auf seine Privatsphäre-Einstellungen hingewiesen wird und seine persönlichen Datenschutzpräferenzen einstellen kann.“ Ungeachtet dessen sei die E-Privacy-Verordnung ein wichtiger Baustein zur Stärkung der individuellen Datensouveränität.
Datenschutz durch Technikgestaltung
Weitere zentrale Themen der heutigen Tagung sind praxisgerechte und datenschutzkonforme Datenmanagement- und Datentreuhandsysteme. „Ich setze auf Datenschutz durch Technikgestaltung“, so Heinen-Esser. In der Praxis könnten entsprechende Systeme etwa bei der datenschutzrechtlichen Einwilligung angewandt werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Kontrolle im Umgang mit ihren Daten zu geben. In Bezug auf algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse formulierte die Ministerin folgende Anforderungen: „Hier spielt die Kennzeichnung und verbrauchergerechte Information eine besonders große Rolle. Jede und jeder muss auf einen Blick erkennen können, welche Datenkategorien zu welchem Zweck verwendet wurden und wie Entscheidungen zustande kommen.“
Der Verbraucherkongress wird regelmäßig durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz veranstaltet. 2020 findet die Veranstaltung erstmals als digitales Event statt. Für die digitale Fachtagung sind mehr als 180 Expertinnen und Experten aus Forschung, Wirtschaft, Digitalgesellschaft und Verbraucherschutz angemeldet.
Unter https://verbraucherkongress2020.de/ sind weitere Informationen zur Tagung und den teilnehmenden Referentinnen und Referenten zu finden. Dort sind im Anschluss an die Veranstaltung auch die Redebeiträge der Mitwirkenden als Kurzvideos abrufbar. Der Hashtag zur Veranstaltung lautet #VerbraucherkongressNRW.
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