TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor
Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert.
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“
Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.
Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.
Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.
Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.
Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.
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