Tarifbindung sichert Weihnachtsgeld
Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums gibt branchenschar-fe Übersicht zur Jahressonderzahlung
Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte in diesem Jahr besonders willkommen.
Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte in diesem Jahr besonders willkommen. Die Sonderzahlung kann vielen Beschäftigten helfen, die zusätzlichen Ausgaben abzufedern. Doch längst nicht alle Beschäftigten erhalten Weihnachtsgeld. Wie eine aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt, ist das Weihnachtsgeld oft von Branche und Tarifbindung des Arbeitgebers abhängig.
In den meisten Fällen wird das tarifliche Weihnachtsgeld, das in der Regel zum Ende des Jahres ausgezahlt wird, als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In den Branchen, in denen Lohnsteigerungen vereinbart wurden, werden damit auch die Weihnachtsgelder entsprechend angehoben. In einigen Branchen wurden diese Prozentsätze auch in jüngster Zeit noch einmal angehoben. So ist beispielsweise das Weihnachtsgeld für Angestellte im Baugewerbe von 66 Prozent auf 72 Prozent des Monatseinkommens gestiegen. Bei den Arzthelferinnen und Arzthelfern ist ein Anstieg von 65 auf 70 Prozent des Monatseinkommens vereinbart worden. Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Fleischerhandwerk, im Konditorenhandwerk und im Erwerbsgartenbau.
Die Möglichkeit, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei in den verschiedenen Branchen unterschiedlich verteilt: „Wichtig ist vor allem die Frage, ob die Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Die Tarifbindung der Beschäftigten reicht von 34 Prozent im Einzelhandel bis zu 97 Prozent in der öffentlichen Verwaltung. Während Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag in vielen Fällen Weihnachtsgeld bekommen, ist die Zahlung von Weihnachtsgeld in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sie kann widerrufen werden oder entfallen. Minister Laumann: „Das Beispiel Weihnachtsgeld verdeutlicht wieder einmal, dass Tarifbindung gerade in Zeiten des Fachkräftemangels im Werben um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende ein ganz wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist.“
Dennoch ist die Tarifbindung bundesweit rückläufig. Aktuell liegt sie bundesweit bei 51 Prozent, das heißt 51 Prozent der Beschäftigten arbeiten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen steht mit einer Tarifbindung von 57 Prozent an der Spitze von vier westdeutschen Bundesländern, die noch mit Abstand über der 50-Prozent Marke liegen. Aber auch hierzulande sinkt die Zahl tarifgebundener Betriebe. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen nicht in Gesetzbüchern, sondern sind in der sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe ausgehandelt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Es muss in der Öffentlichkeit wieder klar sein, dass kollektive Verhandlungen auf der Ebene der Tarifvertragsparteien einfach zur DNA unserer Sozialen Marktwirtschaft gehören und es nicht in Ordnung ist, wenn Unternehmen meinen, sie bräuchten das alles nicht mehr.“
Die aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.
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