Stärkung des internationalen Standorts Bonn: Bundestag verabschiedet von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenes Gaststaatgesetz
Der Deutsche Bundestag hat das „Gaststaatgesetz“ zur Erleichterung der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland verabschiedet. Die Initiative für dieses Gesetz ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde über den Bundesrat eingebracht.
Der Deutsche Bundestag hat das „Gaststaatgesetz“ zur Erleichterung der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland verabschiedet. Die Initiative für dieses Gesetz ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde über den Bundesrat eingebracht.
Minister Holthoff-Pförtner: „Die Verabschiedung des Gaststaatgesetzes durch den Deutschen Bundestag ist ein Erfolg für Nordrhein-Westfalen und hilft vor allem der Stadt Bonn als Standort für internationale Organisationen. Das Engagement der Landesregierung hat dazu geführt, dass wir erstmals in Deutschland einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für ansiedlungswillige internationale Einrichtungen haben werden und damit mehr Übersichtlichkeit und Transparenz schaffen.“
Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz, das die mit einer Ansiedlung verbundenen Rechtsfragen verbindlich regelt, wie etwa den Status der internationalen Einrichtung, Immunitätsrechte, die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie Fragen zu Steuer oder Sozialversicherung.
Das verabschiedete Gesetz enthält nun einen umfassenden Katalog von Vorrechten, Immunitäten, steuerlichen Befreiungen und Erleichterungen, die in abgestufter Form auf der Ebene internationaler Organisationen und weiterer internationaler Einrichtungen und NGOs Anwendung finden. Allerdings hat der Bundestag nicht alle Verbesserungen, die für NGOs angestrebt waren, übernommen.
Der Minister: „Das Gesetz stärkt Bonn auch im internationalen Vergleich. Für weitere Verbesserungen werden wir uns in Zukunft einsetzen. Uns war es wichtig, dass das Gesetz jetzt zügig verabschiedet wird.“
Nach dem Beschluss des Bundestags wird das Gesetz voraussichtlich am 8. November dem Bundesrat zur abschließenden Beratung vorliegen.
Kontakt
Bürgeranfragen
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Telefon: | 0211 837-1001 |
---|---|
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |