Smart Home – eine Gratwanderung zwischen Komfort- und Gefahrenzone
Ministerin Heinen-Esser: Es ist praktisch, wenn man durch Zuruf das Licht anmachen kann. Dabei dürfen aber die Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschaltet werden.
Das Für und Wider intelligenter und vernetzter Haustechnik – „Smart Home“ – stand heute im Mittelpunkt eines verbraucherpolitischen Dialogs des Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf. An der Veranstaltung „Home. Smart Home – Schönes Wohnen oder Gefahrenzone“ nahmen über 100 Diskutanten teil, darunter Anbieter, Verbraucher- und Datenschützer sowie Vertreter aus Forschung und Wissenschaft.
Das Für und Wider intelligenter und vernetzter Haustechnik – „Smart Home“ – stand heute im Mittelpunkt eines verbraucherpolitischen Dialogs des Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf. An der Veranstaltung „Home. Smart Home – Schönes Wohnen oder Gefahrenzone“ nahmen über 100 Diskutanten teil, darunter Anbieter, Verbraucher- und Datenschützer sowie Vertreter aus Forschung und Wissenschaft.
„Auf dem Markt der vernetzten und intelligenten Haustechnik und Haushaltsgeräte sehe ich die Anbieter in der Pflicht, die Datensicherheit von Anfang an als Grundeinstellung bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste sicherzustellen. Technik der Zukunft muss den Verbraucherschutz groß schreiben“, forderte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
Die digitale Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten im Verbraucheralltag nimmt rasant zu. Die Palette von Smart Home-Produkten ist vielfältig: Türschlösser, Lampen, Jalousien, Heizung, Kühlschrank, Staubsauger, Hausnotrufe oder Alarmsysteme. Sie alle sind internetfähig, miteinander vernetzt und können von unterwegs zum Beispiel mit einer App auf dem Smartphone gesteuert werden.
„Mit großen Schritten bewegen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher vom analogen Wohnen in ein digitales Wohnzeitalter. Dabei gleicht die Entscheidung für intelligente Geräte oft einer Gratwanderung zwischen Komfort- und Gefahrenzone“, sagte Heinen-Esser und weiter: „Es ist praktisch, wenn man durch Zuruf das Licht anmachen kann. Dabei dürfen aber die Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschaltet werden.“
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiesen darauf hin, dass durch vernetzte Haushaltsgeräte das Leben durchaus „sicherer, effizienter, fortschrittlicher – eben smarter“ werden könne. Jedoch äußerten sie zugleich Bedenken hinsichtlich der Speicherung und Verarbeitung der durch die Anwendungen gewonnenen Daten. Zudem bestünde die Gefahr möglicher Sicherheitslücken.
So rückt das Thema „digitale Souveränität“ zunehmend auch in den Vordergrund der Verbraucherbildung und Verbraucherinformation. „Auch wenn wir verbraucherfreundliche Voreinstellungen und eine stärkere Herstellerhaftung anstreben: Eine Datenschutz-Vollkaskoversicherung gibt es derzeit noch nicht. Daher muss Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich für ein intelligentes Zuhause entscheiden, klar sein, dass sie damit potentiell auch einen Zugang zu ihrem Privatleben legen“, so Heinen-Esser.
Im Zusammenhang mit digitalen Sprachassistenten, wie etwa Alexa von Amazon oder Google Home haben sich die Verbraucherschutzressorts von Bund und Ländern Anfang Juni 2018 für eine zwingende Zertifizierung der technischen Ausstattung von digitalen Sprachassistenten ausgesprochen. Dadurch soll insbesondere das ungewollte Aufzeichnen und eine Datenübermittlung an Dritte ohne Einwilligung verhindert werden.
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