Schulministerium: Die neuen Erlasse bringen Klarheit und präzisieren die Begrifflichkeiten
Neufassung Integrationserlass
Die Neufassung des „Integrations-Erlasses“ in den Erlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ und den Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ verändert keine bestehenden Rechtsnormen bzw. Organisationsformen und entspricht der im Oktober letzten Jahres verabschiedeten Strategie der Kultusministerkonferenz: In der bisherigen Fassung wird die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern unter Ziffer 1 in Regelklassen als grundsätzliche Form beschrieben, dem entspricht Ziffer 2.1 der Neufassung.
Die Neufassung des „Integrations-Erlasses“ in den Erlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ und den Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ verändert keine bestehenden Rechtsnormen bzw. Organisationsformen und entspricht der im Oktober letzten Jahres verabschiedeten Strategie der Kultusministerkonferenz: In der bisherigen Fassung wird die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern unter Ziffer 1 in Regelklassen als grundsätzliche Form beschrieben, dem entspricht Ziffer 2.1 der Neufassung. Die Organisationsformen „Auffang- bzw. Vorbereitungsklassen“ werden in der Neufassung als „Sprachfördergruppen“ beschrieben. Es entfällt lediglich die Bezeichnung, um den Schulen größeren Spielraum für die flexible Gestaltung eines individuellen, am Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler orientierten Übergangs in das Regelsystem (auch unterjährig) zu geben. Für Organisationsformen, die bereits der bisherigen Erlasslage nicht entsprechen, aber der aktuellen Situation geschuldet sind, ist unter Ziffer 5 eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2017 vorgesehen.
Zur Vorbereitung des Erlasses wurden Gespräche mit den Fachdezernenten der Bezirksregierungen und den Kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Mit den Hauptpersonalräten ist aufgrund des Inhalts kein formales Verfahren notwendig; diese wurden aber im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit über die Inhalte des Erlasses informiert.
Unmittelbar nach Veröffentlichung des Erlasses hat es am 5. Juli 2016 eine Veranstaltung gegeben für die Leitungen der Kommunalen Integrationszentren, die Beigeordneten als KI-Träger, die Obere und Untere Schulaufsicht aus den Bezirksregierungen, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die beteiligten Ministerien.
Im Herbst finden in allen Bezirksregierungen Verwaltungsgespräche statt.
Es ist eine FAQ-Liste in Vorbereitung. Sofern sich aus den Verwaltungsgesprächen die Notwendigkeit von Präzisierungen ergibt, werden diese in die FAQs aufgenommen.