Rückführung eines Gefährders nach Tunesien

13. Juli 2018

Am heutigen Tag ist der tunesische Staatsangehörige A. aus Nordrhein-Westfalen nach Tunesien zurückgeführt worden.

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Am heutigen Tag ist der tunesische Staatsangehörige A. aus Nordrhein-Westfalen nach Tunesien zurückgeführt worden. Mit Bescheid vom 20. Juni 2018 hatte das BAMF die Feststellung des bis dahin geltenden Abschiebungsverbots widerrufen und die sofortige Vollziehung der Abschiebung angeordnet. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum hat daraufhin die Abschiebungsandrohung A.s nach Tunesien ausgesprochen. Mit Beschluss vom 11. Juli 2018 hat die für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erachtet, da A. vollziehbar ausreisepflichtig ist. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden. Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
 

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