Mehr Entlastung für Kommunen: Landesregierung plant Anhebung der FlüAG-Pauschalen
Im Rahmen einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes plant die Landesregierung, die monatliche, personenbezogene Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen zu erhöhen.
Im Rahmen einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes plant die Landesregierung, die monatliche, personenbezogene Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen zu erhöhen. Dadurch erhalten die Kommunen eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung. Konkret sollen die „FlüAG-Pauschalen“ um 15,81 Prozent erhöht werden. Die Landesregierung sieht vor, die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu vollziehen. Die Kommunen sollen dabei einen Mehrbetrag von mindestens 70,5 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Regelung erhalten.
Pro Person sollen kreisangehörige Gemeinden laut Gesetzesentwurf künftig 1.013 Euro pro Monat (bisher: 875 Euro/Monat) erhalten. Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro (bisher: 1.125 Euro/Monat). Hintergrund der Erhöhung ist insbesondere die Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen.
Flucht- und Integrationsministerin Josefine Paul: „Die Kommunen nehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft im Bereich Flucht und Migration eine ganz zentrale Rolle ein. Sie haben bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den vergangenen und sehr fordernden Jahren Herausragendes geleistet. Mit der Anhebung der FlüAG-Pauschalen werden wir die Kommunen nun – auch rückwirkend – noch stärker unterstützen. Die Landesmittel übersteigen dabei die zu erwartenden Bundesmittel deutlich. Die Landesregierung macht damit deutlich, dass sie sich ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung im Bereich Flucht und Migration bewusst ist.“
Die Landesregierung plant zudem, den 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen für ihre Koordinierungs- und Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereitzustellen.
Die Kommunen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete vor Ort aufzunehmen und unterzubringen. Dabei unterstützt sie das Land finanziell an unterschiedlichen Stellen. Im vergangenen Jahr 2023 beliefen sich die Landeszuweisungen an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf eine Summe von rund 433 Millionen Euro.
Nachdem die Verbändeanhörung bereits abgeschlossen ist, wird der Gesetzesentwurf nun im weiteren parlamentarischen Verfahren erörtert.
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