Produktsicherheit: Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen entfernt gefährliche elektrische Heizgeräte vom Markt
Minister Laumann: Ware mit Sicherheitsmängeln wird zum Schutz von Personen konsequent aus dem Verkehr gezogen
Durch die hohen Gaspreise steigen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beheizung ihres Zuhauses vermehrt auf elektrische Heizgeräte um. Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt diese Geräte aktuell in den Fokus.
Durch die hohen Gaspreise steigen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beheizung ihres Zuhauses vermehrt auf elektrische Heizgeräte um. Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt diese Geräte aktuell in den Fokus. Seit Oktober 2022 bis März dieses Jahres werden rund 200 verschiedene Modelle aus dem stationären und dem Online-Handel überprüft. Nach aktuellem Zwischenstand fielen 28 der bisher 78 geprüften Heizgeräte mit Mängeln auf, davon vier Heizgeräte mit sicherheitstechnischen Mängeln. Gefährliche Produkte werden konsequent vom Markt genommen.
„Die meisten technischen Produkte, die auf dem europäischen und deutschen Markt angeboten werden, sind sicherheitstechnisch einwandfrei. Doch es gibt auch immer wieder solche, auf die das eben nicht zutrifft. Diese Produkte können die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden. Stromschläge, Verbrennungen oder Brände können die Folge sein. Deswegen zieht unser Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen Produkte mit Sicherheitsmängeln zum Schutz von Personen konsequent aus dem Verkehr“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Die festgestellten Mängel reichen von nicht vorhandenen oder nicht in deutscher Sprache vorliegenden Bedienungsanleitungen, fehlenden Warnhinweisen und Kontaktdaten des Herstellers und Importeurs bis zu fehlerhaften Steckern. Bei einem Heizlüfter wurde das Gitter während der Prüfung so heiß, dass der Kunststoff teilweise geschmolzen ist und dadurch spannungsführende Teile berührbar waren. Und bei einer Wandpanelheizung wurde eine unzulässig hohe Temperatur der Gehäuseoberfläche gemessen. Sie lag bei über 180 °C und somit 40 °C über dem zulässigen Grenzwert.
Wirtschaftsakteure wie Händler, Importeure und Hersteller müssen zahlreiche europaweit geltende Pflichten erfüllen, um Produkte auf dem Markt der EU verkaufen zu dürfen. Produkte dürfen insbesondere nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden.
Die wichtigsten Punkte, auf die beim Kauf von elektrischen Heizgeräten geachtet werden sollte:
- Wissen, von wem man kauft
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Produkt Sicherheitsmängel aufweist? Gerade bei Online-Käufen sollte klar sein, wer der Verkäufer des Produktes ist. Auch Angaben des Herstellers und gegebenenfalls des Importeurs auf dem Produkt sind unverzichtbar.
- Eindeutige Kennzeichnung des Modells
Nur so kann ein Produkt zweifelsfrei identifiziert werden.
- CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften.
- Gebrauchsanleitung und Warnhinweise in deutscher Sprache
Gebrauchsanleitung und Warnhinweise sollten gelesen werden, damit das Produkt sicher verwendet werden kann.
- Sicherheitsmängel melden
Weist das gelieferte Produkt Sicherheitsmängel auf, sollte man den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen und auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) benachrichtigen.
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