Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze

Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung / Kabinett billigt Erlass zur OGS / Bewährtes und erfolgreiches OGS-System wird weiterentwickelt / Rolle der Jugendhilfeträger wird gestärkt

2. Juli 2024
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Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen.

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Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.

Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur Verfügung.”

Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr 2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in Grundschulen.

Familienministerin Josefine Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“

Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs. Im Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen Regelungsinhalte vor:

  • Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So erhalten die Akteure und Verantwortlichen große Flexibilität.
  • Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab. Die Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen.
  • Weiterhin bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung.
  • Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien zu beteiligen.
  • Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
  • Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre Wünsche und Interessen sind durch vielfältige Beteiligungsformate zu berücksichtigen.
  • Die Anforderungen an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein.
  • Die Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung die Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für Investitionen zur Verfügung.

Im März dieses Jahres haben das Familienministerium und das Schulministerium in gemeinsamer Verantwortung dann Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt. Nun hat das Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine Grundlage bildet für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs vor Ort.

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