Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für bessere Bedingungen zur Ansiedlung internationaler Organisationen ein

29. März 2017

Mit dem Entwurf zu einem Gaststaatgesetz macht sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland stark. Denn Deutschland steht im Wettbewerb mit anderen Nationen um die Ansiedlung dieser Einrichtungen unter zunehmendem Konkurrenzdruck.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Mit dem Entwurf zu einem Gaststaatgesetz macht sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland stark. Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: „Internationale Einrichtungen sind uns willkommen, denn sie werten den Standort auf und schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Aber wie wir besonders am internationalen Standort Bonn erfahren, steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Nationen um die Ansiedlung dieser Einrichtungen unter zunehmendem Konkurrenzdruck.“
 
Viele Staaten sind für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bereit, besondere Zugeständnisse zu gewähren. Internationale Organisationen können zum Beispiel Vorrechte bei den Einreise- und Einwanderungsbestimmungen erhalten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Immunität bei der nationalen Gerichtsbarkeit bekommen, so dass sie ähnlich gestellt werden wie diplomatische Einrichtungen.
 
Minister Lersch-Mense: „Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir ein Gaststaatgesetz, das die Ansiedlung und die dabei zu klärenden Rechtsfragen in Deutschland einheitlich und transparent regelt.“ Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bestehen in Deutschland bisher nur für den Bereich der Vereinten Nationen. Sie verteilen sich auf drei völkerrechtliche Abkommen und die dazu gehörenden Vertragsgesetze. Der Minister: „Diese Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und nur in engen Grenzen auf andere Einrichtungen anwendbar, nämlich soweit es sich um Büros der Vereinten Nationen oder zwischenstaatliche Einrichtungen handelt, die mit den Vereinten Nationen institutionell verbunden sind.“
 
Für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen, die nicht vom Anwendungsbereich der drei Abkommen erfasst sind, existieren bislang keine Vorgaben. So werden neue Formen der internationalen Zusammenarbeit, in denen Staaten zum Beispiel mit nicht-staatlichen Mitgliedern gleichberechtigt zusammenarbeiten, von den Abkommen nicht erfasst. Lersch-Mense: „Diese Einrichtungen spielen aber in wichtigen Feldern internationaler Zusammenarbeit, wie etwa der Umwelt- und Klimapolitik, eine wachsende Rolle. Wenn sie sich hier ansiedeln wollen, müssen die Rechtsfragen derzeit in jedem Einzelfall zeitaufwändig ausgehandelt werden. Das erschwert gerade die Erstgespräche und Bewerbungsverfahren, weil vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können. Mit einem eigenen Gesetz zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen, wie es beispielsweise die Schweiz seit 2007 hat, hätten wir einen transparenten Rechtsrahmen, der Ansiedlungsvorhaben erleichtert.“
 
Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gaststaatgesetzes dem Bundesrat zugeleitet (abrufbar unter http://url.nrw/ZS6). Er soll Ende April in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.
 

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