Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Straßenbau in Städten und Gemeinden mit 114 Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 179 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 114 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 257 Millionen Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 179 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 114 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 257 Millionen Euro.
Schwerpunkte des Jahresförderprogramms 2018 sind wie im Vorjahr der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen (65 Maßnahmen) sowie Maßnahmen der Erhaltung (54 grundhafte Erneuerungen), die auch eine ganze Reihe von Sanierungen kommunaler Brücken umfassen. Daneben enthält das Programm in diesem Jahr zahlreiche sicherheitstechnische Nachrüstungen von Bahnübergängen. Im klassischen Straßenneubau, der im vergangenen Jahr erstmalig wieder im Programm berücksichtigt wurde, sind sechs Maßnahmen (Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen) vorgesehen.
Erstmalig ins Jahresprogramm aufgenommen wurde eine Bahnübergangsbeseitigung im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis (Rosa-/Rothofstraße in Oberhausen). Bei diesem für das Land bedeutsamen Infrastrukturprojekt hat das Land den Anrainerkommunen die Zusage gegeben, ihr übliches Kostendrittel an den Bahnübergangsbeseitigungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zu übernehmen.
Verkehrsminister Wüst sagte zur Vorstellung des Programms: „Mit dem Programm unterstützt das Land die Kommunen bei der Modernisierung und Sanierung ihrer Infrastruktur. Ende des Jahres 2019 zieht sich der Bund aus der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zurück. Daher ist es gut, dass das Land die Lücke schließt. Bei den Kommunen gibt es wie überall erheblichen Investitionsbedarf in die Verkehrsinfrastruktur.“
Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus wird sich ändern. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, laufen Ende 2019 aus. Ab 2020 wird das Land die Finanzierung übernehmen. Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 hatte der Landtag beschlossen, in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen (rund 260 Millionen Euro) bereitzustellen. Die Hälfte der Mittel fließt regelmäßig in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.
Hinweis: Das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2018 finden Sie auf www.vm.nrw.de als Anlage zu dieser Pressemitteilung und auf www.landtag.nrw.de als Ausschussvorlage 17/797.