Land sichert Vermittlung der Schlichtungsstelle Nahverkehr langfristig
Verkehrsminister Oliver Krischer übergibt Förderbescheid über 2,5 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale NRW
Am Dienstag, 21. Januar 2025, überreichte in Düsseldorf Verkehrsminister Oliver Krischer einen Förderbescheid in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro an Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr.
Seit Jahren ist die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen für Kundinnen und Kunden des ÖPNV eine Anlaufstelle, wenn es Probleme gibt, die sie mit dem Verkehrsunternehmen nicht lösen können: Womöglich zu Unrecht des Schwarzfahrens beschuldigt? Schwierigkeiten, Ansprüche nach Fahrtausfällen geltend zu machen? Hier hilft die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Schlichtungsstelle weiter. Am Dienstag, 21. Januar 2025, überreichte in Düsseldorf Verkehrsminister Oliver Krischer einen Förderbescheid in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro an Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr.
„Die Schlichtungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für die Fahrgäste, wenn es zu Streitfällen kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine sicher nicht immer einfache Arbeit. Ziel ist es, dass die Beteiligten am Ende mit der Klärung zufrieden sind“, erklärt Minister Oliver Krischer.
Das Land unterstützt die Schlichtungsstelle seit 2007 finanziell, zunächst für einen Projektzeitraum von jeweils drei Jahren, 2021 wurde dieser auf vier Jahre erhöht, nun auf sechs Jahre. Dies ermöglicht eine längerfristige Planung der Schlichtungsstelle. Nordrhein-Westfalen ist neben Bremen und Niedersachsen eines von bundesweit drei Ländern, die eine nach dem sogenannten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannte neutrale Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personennahverkehr haben. Darüber hinaus ist sie im Juli 2010 von der Europäischen Kommission notifiziert worden.
„Im vergangenen Jahr konnten wir mehr als 3500 Menschen bei ihrem Anliegen unterstützen und eine Lösung herbeiführen. Wir freuen uns, diese wichtige Arbeit auch in den nächsten Jahren für Verbraucherinnen und Verbraucher fortsetzen zu können“, so Melanie Schliebener.
Für die Fahrgäste sind die Verfahren kostenlos. Sie können sich mit Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verkehrsunterunternehmen, Tarifregelungen und Tarifangebote oder mangelnde Informationen zu Verspätungen, den Zustand der Fahrzeuge oder der Haltestellen an die Schlichtungsstelle wenden.
Zum Hintergrund
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VdV) sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr wird finanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die beteiligten Verkehrsunternehmen.
Mehr Infos: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Kontakt
Pressekontakt
Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Telefon: | 0211 4566-172 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] munv.nrw.de |