Nordrhein-Westfalen baut Vorreiterrolle seines bundesweit beachteten Landeskinderschutzgesetzes aus
Ministerin Paul: Kinderschutz hat Priorität / Werden das Gesetz auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickeln
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen seit letztem Jahr das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen seit letztem Jahr das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Damit hat die Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und konkrete Maßnahmen formuliert, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Im Weiteren sind nun die Aufgaben der Qualitätsberatung gemäß § 7 und das Qualitätsentwicklungsverfahren nach § 8 in Kraft getreten, die für den Kinderschutz eine zentrale Bedeutung haben.
Diese Neuregelungen haben das Ziel, den Kinderschutz weiter zu verbessern. Im Rahmen einer Pilotphase sollen die Jugendämter dabei durch eine Qualitätsberatung und ein regelmäßiges sowie landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren ein höchstmögliches Maß an Qualität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII erreichen. Diese Schritte sind bundesweit einmalig. Die Qualitätsberatung wird durch die Landesjugendämter beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) und beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) durchgeführt. Für die Umsetzung des Qualitätsentwicklungsverfahrens wurde leitend das Deutsche Jugendinstitut in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit aus Münster sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren ausgewählt.
Familienministerin Josefine Paul erklärt dazu: „Kinderschutz hat in Nordrhein-Westfalen Priorität. Ich freue mich, dass wir für die Umsetzung der Qualitätsberatung und des Qualitätsentwicklungsverfahrens mit den Partnern aus den Landesjugendämtern beim LWL und LVR sowie aus der Wissenschaft zusammenarbeiten. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität und effektiverem Kinderschutz. Ich bin mir sicher, dass wir in der Pilotphase zentrale Erkenntnisse gewinnen, die für die tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig sind. Wir werden das Landeskinderschutzgesetz auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickeln. Dass wir auf einem sehr guten Weg sind, zeigt auch das bundesweite Interesse an unseren Bemühungen, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen noch weiter zu stärken.“
Folgende Kernpunkte beinhaltet das Landeskinderschutzgesetz:
- Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das Gesetz.
- Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden.
- Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
- Die Stelle für die Qualitätsentwicklungsverfahren und die Stelle für die Qualitätsberatung sind unabhängig ausgestaltet und eng mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung verknüpft.
- In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
- Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
- Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Für die Neuregelungen sind für das Jahr 2022 Gesamtausgaben von rund 53 Millionen Euro, für das Jahr 2023 rund 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 rund 85,8 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den ersten drei Jahren insgesamt rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes.
Im Landeskinderschutzgesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem bereits Ende 2020 vorgestellten Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das Konzept beinhaltet insgesamt 66 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann.
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