Neubürgerempfang des Ministerpräsidenten

28. November 2023
Neubürgerempfang gemeinsam mit Integrationsministerin Paul und Ministerpräsident Hendrik Wüst

Am Dienstag, 28. November 2023, richtet Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit Integrationsministerin Josefine Paul im Düsseldorfer Ständehaus einen Neubürgerempfang aus.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Am Dienstag, 28. November 2023, richtet Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit Integrationsministerin Josefine Paul im Düsseldorfer Ständehaus einen Neubürgerempfang aus. Rund 100 Menschen, die im vergangenen Jahr ihre deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben und in Nordrhein-Westfalen leben, werden gemeinsam mit Angehörigen an der feierlichen Veranstaltung teilnehmen. Ihre Herkunftsländer sind unter anderem Venezuela, Irak, Costa Rica, Syrien, Polen, Kolumbien, Südafrika, Ukraine, Pakistan, Schweden, Belgien, Indonesien, Nigeria, Thailand, Mongolei, Kamerun, China, Frankreich, Ägypten, Iran, Türkei, Libanon, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen ist Einwanderungsland, unsere Geschichte ist geprägt von gelebter Vielfalt. Aus Gastarbeitern sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte geworden, die unsere Gesellschaft und unser Land bereichert haben und bis heute mitgestalten. Unser Land hat viele gute Erfahrungen mit Zuwanderung gemacht, und wir investieren auch heute in Zuwanderung. Nordrhein-Westfalen hat eine breit aufgestellte integrationspolitische Infrastruktur. Denn unser Land benötigt Fachkräfte, und daher brauchen wir eine geregelte Integration, um die Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben können, noch schneller in den Arbeitsmarkt aufzunehmen.“

Integrationsministerin Josefine Paul spricht vor Ort mit Moderatorin Sümeyra Kaya unter anderem über allgemeinen Fragen zur Einbürgerung, das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz des Bundes und die vielen Facetten und Schritte von Integration. „Ich gratuliere von Herzen allen neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die im vergangenen Jahr ihre Einbürgerungsurkunde in Empfang genommen haben. Auch für viele Menschen, die hier vor Krieg und Gewalt Zuflucht gesucht haben, ist Nordrhein-Westfalen mittlerweile zu einer Heimat geworden. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, geht einen ganz besonderen Schritt zur Teilhabe und Mitgestaltung in unserer Gesellschaft. Mit der Einbürgerung sind auch alle staatsbürgerlichen Rechte verbunden. Wir können uns auch als Gesellschaft glücklich schätzen, dass Menschen durch die Einbürgerung ihr ‘Ja’ zu Deutschland, Nordrhein-Westfalen und unserer vielfältigen Gesellschaft bekräftigen. Mit diesem Empfang wollen wir zeigen, dass Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft keine Einbahnstraße ist, sondern dass wir unsere Gesellschaft gemeinsam und in gelebter Vielfalt gestalten,“ so Josefine Paul.

Insgesamt wurden rund 40.824 Menschen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 eingebürgert. „Beim Neubürgerempfang zeichnen wir diese Menschen aus: Menschen, die sich zu Nordrhein-Westfalen und den Werten hier bekennen und lange in unserem Land gelebt und gearbeitet haben“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Und Menschen, die sich daher an unserer Seite klar gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus stellen. Sie alle sind hergekommen, um ein besseres Leben zu führen und um ihre Chancen zu nutzen. Mit dem Neubürgerempfang wollen wir ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank für ihre Entscheidung für unser Land aussprechen.“

Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zählt in der Regel ein mindestens acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland – bei einem erfolgreich absolviertem Integrationskurs bzw. besonderer Integrationsleistung können auch sieben bzw. sechs Jahre ausreichen. Außerdem notwendig: ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts, nachgewiesene Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher (Ausnahme: Behinderung, Alter ab 65 Jahre) sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland. Zudem muss die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben werden.

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