Ministerpräsident Armin Laschet wird Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Beziehungen zu Frankreich

Laschet: Kultureller Austausch ist Herzstück der deutsch-französischen Beziehungen

15. August 2018
Ministerpräsident Armin Laschet

Ministerpräsident Armin Laschet wird ab dem 1. Januar 2019 Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom heutigen Mittwoch, 15. August 2018, Armin Laschet auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz für das Amt bestellt. Die Amtszeit dauert bis zum 31. Dezember 2022.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Armin Laschet wird ab dem 1. Januar 2019 Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom heutigen Mittwoch, 15. August 2018, Armin Laschet auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz für das Amt bestellt. Die Amtszeit dauert bis zum 31. Dezember 2022.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Das Herzstück der hervorragenden deutsch-französischen Beziehungen ist der kulturelle Austausch und die kulturelle Begegnung. Deswegen ist das Amt des deutsch-französischen Kulturbevollmächtigten für mich ein Herzensanliegen.“ Der Ministerpräsident weiter: „Die deutsch-französischen Beziehungen sind der Motor der europäischen Integration. Gerade in den nächsten Jahren, in denen sich Europa neu ordnet, werden Wissenschaft, Kultur und Bildung an Bedeutung gewinnen. Nordrhein-Westfalen ist das Land mit den meisten deutsch-französischen Städte-, Kultur und Hochschulpartnerschaften. Diese Erfahrungen unseres Landes will ich in diese internationale Aufgabe einbringen. Es ist mir eine besondere Ehre, die deutsch-französische Freundschaft weiter zu vertiefen und das Fundament des Westens zu stärken.“
 
Das Amt des Kulturbevollmächtigten entspringt dem Elysée-Vertrag aus dem Jahr 1963. Er wird von der Bundesregierung auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz ernannt. Dieser Kulturbevollmächtigte im Rang eines Bundesministers - ohne Weisungsgebundenheit - vertritt die Interessen des Bundes und der deutschen Länder in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten gegenüber Frankreich. Er koordiniert außerdem die Länderauffassungen mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Bereich der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich. Der Bevollmächtigte nimmt in den Beziehungen zur Frankreich von deutscher Seite die vierthöchste Position, nach dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundesaußenminister ein.
 
In seiner Geschichte hat Nordrhein-Westfalen bisher nur einmal das Amt des deutsch-französischen Kulturbevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland gestellt: Zwischen 1969 und 1970 übte der damalige Ministerpräsident Heinz Kühn das Amt aus.
 

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