Ministerin Steffens: Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter – auch für weibliche Flüchtlinge
Emanzipationsministerium zeigt Flagge zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Gewalt gegen Frauen ist leider auch in Nordrhein-Westfalen immer noch fast alltäglich: Im Jahr 2015 gab es rund 26.500 Polizeieinsätze allein wegen häuslicher Gewalt. In rund 10.000 Fällen wurden betroffene Frauen an Beratungsstellen vermittelt.
Gewalt gegen Frauen ist leider auch in Nordrhein-Westfalen immer noch fast alltäglich: Im Jahr 2015 gab es rund 26.500 Polizeieinsätze allein wegen häuslicher Gewalt. In rund 10.000 Fällen wurden betroffene Frauen an Beratungsstellen vermittelt. Auch weibliche Flüchtlinge haben oft schwere Gewalterfahrungen gemacht – im Herkunftsland oder auf der Flucht nach Deutschland.
„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und meist lebenslange Folgen. Leider können wir Gewalt nicht abschaffen, aber den Schutz davor weiter erhöhen und Gewaltopfer mit bestmöglicher Hilfe unterstützen“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (25. November 2016).
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Fahnenaktion der Frauenrechtsbewegung Terre des Femmes. Eine Woche lang machen zwei Fahnen mit dem Motto „Frei leben – ohne Gewalt“ am Haupteingang des Ministeriums in Düsseldorf darauf aufmerksam, dass Frauen nach wie vor Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden, etwa von verbalem Sexismus oder Zwangsverheiratung, von häuslicher oder sexualisierter Gewalt – auch im Internet.
„Mit den Menschen, die bei uns Schutz suchen, kommen auch in der frauenspezifischen Anti-Gewalt-Arbeit neue Herausforderungen auf uns zu. Viele der geflüchteten Frauen sind traumatisiert. Wir müssen sie bestmöglich versorgen und vor erneuter Gewalt, insbesondere in Flüchtlingsunterkünften, schützen“, so Ministerin Steffens. Das Land hat ein Förderprogramm mit einem Volumen von 1,75 Millionen Euro aufgelegt. Es ermöglicht unter anderem die Schulung und Sensibilisierung von haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Personen, die niedrigschwellige Betreuung und Begleitung von traumatisierten geflüchteten Frauen sowie akutpsychotherapeutische Maßnahmen bei den Traumaambulanzen. Zudem erarbeitet das Land gemeinsam mit zahlreichen Nichtregierungsorganisationen ein Gewaltschutzkonzept für besonders gefährdete Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften – unter anderem für Frauen und Mädchen.
Seit 2010 hat das Land die Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen verdoppelt: von 11 auf rund 22 Millionen Euro in 2016. Mit diesen Mitteln wird ein Netz von Schutz- und Hilfeangeboten gefördert, zu dem unter anderem 62 Frauenhäuser, 58 allgemeine Frauenberatungsstellen, 47 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierten Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer sowie zwei Beratungsstellen bei Zwangsheirat gehören.
Das Land beschränkt sich jedoch nicht auf die Förderung der Infrastruktur, sondern bündelt mit dem Landesaktionsplan (LAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen seit September 2016 erstmals alle Maßnahmen, die das Ziel haben, die Entstehung von Gewalt zu verhindern, betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig zu helfen und Umfeld und Hilfesysteme zu sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen. Unter anderem sind auch Themen wie Gewalt im digitalen Raum, Gewalt in der Prostitution oder Gewalt als Ursache für Traumata im Alter berücksichtigt.
Der Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download bereit.
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