Ministerin Steffens: Förderangebot für mehr Wohn- und Lebensqualität in Pflegeheimen

15. April 2015

Mit einem verbesserten Förderangebot schafft die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK einen zusätzlichen Anreiz zur Modernisierung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Mit einem verbesserten Förderangebot schafft die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK einen zusätzlichen Anreiz zur Modernisierung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Träger erhalten ab sofort zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten, wenn sie durch bauliche Maßnahmen die Wohn- und Lebensqualität für die Pflegebedürftigen in ihren Einrichtungen verbessern. Dafür stehen bis Juli 2018 insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung.
 
„Wir wollen ganz bewusst bestehende Alten- und Pflegeheime unterstützen, die Wohnqualität ihrer Einrichtungen zu verbessern“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Bei der Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen spielen die rund 2200 stationären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle. Aber ein großer Teil hat noch erhebliche Modernisierungsanstrengungen vor sich“, so Steffens weiter.
 
Bis Mitte 2018 müssen nach geltender Rechtslage beispielsweise alle Einrichtungen über mindestens 80 Prozent Einzelzimmer verfügen. Zudem soll bis zu dieser Frist jedes Zimmer über ein eigenes Bad verfügen, mindestens muss ein Bad für zwei Zimmer vorhanden sein (so genannte Tandembäder). „Jeder Mensch hat das Recht auf Privatleben und Wahrung der Intimsphäre. Dieses Recht endet nicht mit dem Eintritt von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Einzelzimmer müssen deshalb mehr und mehr Standard werden, um möglichst vielen Menschen ein wirklich selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim zu ermöglichen“, unterstrich Ministerin Steffens.
 
Das gemeinsam mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr erarbeitete Kreditprogramm bietet einen über eine Laufzeit von acht oder 26 Jahren garantierten besonders günstigen Zinssatz, der um etwa ein Prozent unter den zurzeit marktüblichen Zinsen liegt. Antragsteller haben die Möglichkeit, während einer Modernisierung das benötigte Kapital schon im Vorfeld der Inbetriebnahme ein Jahr tilgungsfrei ohne Refinanzierungsdruck zu nutzen.
 
Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands bei der NRW.BANK, sagte: „Mit dem Programm NRW.BANK.Pflege und Betreuung fördert die NRW.BANK den Ausbau einer Infrastruktur für pflegebedürftige und behinderte Menschen. Die Anpassung des Programms ermöglicht jetzt einem breiteren Kreis an Antragstellern – nun auch gewerblichen und privaten Trägern – die Modernisierung und Sanierung von Altenwohn- und Pflegeheimen zu günstigeren Konditionen und längeren Laufzeiten.“
 
Das Förderprogramm schafft damit zum einen eine verlässliche Finanzierungsmöglichkeit für Einrichtungsträger. Es kommt in doppelter Hinsicht aber auch den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute. Einerseits erhöhen die finanzierten Modernisierungsmaßnahmen unmittelbar die Lebensqualität der Betroffenen. Anderseits kommt der Zinsvorteil den Bewohnerinnen und Bewohnern auch finanziell zugute, denn die Einrichtungsträger können und müssen in der Regel sämtliche Zinsen im Rahmen der Heimentgelte direkt auf die Bewohnerinnen und Bewohner „umlegen“. Die durch das Programm ermöglichten Zinsersparnisse reduzieren daher die monatliche Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie – dort wo mangels eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Pflegekosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden müssen – auch die Kosten der Kommunen. „Ich rufe die Träger auf, die anstehenden Modernisierungen jetzt zügig anzugehen, um die bereits seit 2003 beschlossenen Mindeststandards bis Juli 2018 umzusetzen“, so Steffens.
 
Aber auch über die Mindeststandards hinaus gibt es in vielen Heimen mit Blick auf die Lebens- und Wohnqualität Verbesserungsbedarf. Zahlreiche gute Beispiele zeigen, dass ein Leben im Heim heute sehr wohl mit einer angemessenen Privatsphäre und Selbstbestimmung verbunden sein kann. „Das Förderangebot soll diesen positiven Trend weiter beschleunigen, damit die Entwicklung hin zu mehr Lebensqualität in allen Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen noch mehr an Fahrt aufnimmt“, betont Ministerin Steffens. Pflegeeinrichtungen sollten sich auch noch stärker als bisher ins Wohnumfeld – das Quartier – öffnen. Zum einen ermöglicht das den Bewohnerinnen und Bewohnern eine intensivere Teilhabe im Leben der Gesellschaft. Zum anderen liegt in vielen Heimen ein großes und bisher meist ungenutztes Potential für eine quartiersnahe Versorgung auch von Menschen, die nicht in der Einrichtung wohnen.
 
Neben den Verbesserungen in bestehenden stationären Einrichtungen sieht Ministerin Steffens im Ausbau einer ambulanten und quartiersnahen Versorgung eine zentrale Aufgabe, um Menschen auch bei Unterstützungsbedarf einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen

  • Von 2015 bis 2017 stehen jährlich jeweils 50 Mio. Euro für das Kreditprogramm zur Verfügung. Im Jahr 2018 sind es 25 Mio. Euro (Mindeststandards müssen bis zum 31.7.2018 erfüllt sein).
    Die maximale Darlehenssumme beträgt 5 Mio. Euro.
  • Die Laufzeit ist mit 26 Jahren auf die „Abschreibungsfristen“ des neuen Alten- und Pflegegesetzes für Modernisierungen (25 Jahre) abgestimmt und ermöglicht in der Bauphase zudem ein tilgungsfreies „Anlaufjahr“. Das Programm ist auch mit einer Laufzeit und Zinsbindung von acht Jahren für Einrichtungs-investitionen möglich.
  • Bei Laufzeiten mit Zinsbindung von maximal 26 Jahren liegt der Zinssatz um etwa ein Prozent unter den zurzeit marktüblichen Zinsen.
  • Antragberechtigt sind alle Träger von stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen, unabhängig davon ob sie gewerbliche, kommunale, private, gemeinnützige oder kirchliche Anbieter sind.
  • Ausführliche Informationen zum Förderangebot bei der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/foerderprodukte.

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