Förderung für Modellvorhaben zur Unterstützung und Stabilisierung häuslicher Pflege

Landesregierung startet Interessenbekundungsverfahren für private und freigemeinnützige Modellträger sowie kommunale Gebietskörperschaften

10. April 2025
Das Bild zeigt eine lächelnde alte Frau im Gespräch mit einer anderen Person.

Der Großteil der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen wird im häuslichen Umfeld versorgt. Um sie und ihre pflegenden Angehörigen noch besser zu unterstützen, beteiligt sich die Landesregierung an den Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Großteil der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen wird im häuslichen Umfeld versorgt. Um sie und ihre pflegenden Angehörigen noch besser zu unterstützen, beteiligt sich die Landesregierung an den Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier. Dafür stellt sie jährlich 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Mindestens vier Projekte sollen gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert werden. Dieser stockt die Landesförderung in gleicher Höhe auf. Ziel ist es, innovative Lösungen zu erproben, die sich nach Ablauf der Förderung in die Regelversorgung übertragen lassen. Das Interessenbekundungsverfahren startet am Freitag, 11. April 2025, und richtet sich an private und freigemeinnützige Modellträger sowie kommunale Gebietskörperschaften.

„Die meisten Menschen möchten zuhause gepflegt werden. Ich höre aber oft, wie schwierig es ist, Pflege so zu organisieren, dass es zur eigenen Situation passt. Deshalb ist es wichtig, bestehende Strukturen noch mehr als bisher zusammenzudenken und zu vernetzen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedarfsgerecht zu unterstützen, zu beraten und gerade auch in Notsituationen Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wir wollen Projekte fördern, die genau hier ansetzen und dabei einen echten Mehrwert schaffen. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unmittelbar von dieser Förderung profitieren“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Von 2025 bis 2028 stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ein Förderbudget bereit, mit dem Länder und kommunale Gebietskörperschaften gemeinsam mit der Pflegeversicherung in Modellvorhaben nach §§ 123f. SGB XI investieren können. Auch die Landesregierung verfolgt das Ziel, pflegerische Organisationsstrukturen weiterzuentwickeln. Denn der demographische Wandel stellt in der Langzeitpflege eine zunehmende Herausforderung dar. Da auch in Zukunft Angehörige sowie das Ehrenamt wichtige Säulen der Pflege bleiben, legt die Landesregierung in ihrer Pflegepolitik einen besonderen Fokus auf die Stabilisierung und Unterstützung der häuslichen Pflege. Auch bei der landesseitigen Umsetzung der Modellvorhaben wird deshalb der Förderschwerpunkt auf Vorhaben mit einem klaren Bezug zur Verbesserung der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen gelegt. 

Interessenbekundungen können bis zum 15. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über das Zentralpostfach Modellvorhaben@mags.nrw.de eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Modellvorhaben, dem Interessenbekundungsverfahren, zur digitalen Infoveranstaltung und den einzureichenden Unterlagen sind hier abrufbar: https://www.mags.nrw/modellvorhaben-nach-ss-123-sgb-xi.

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