Minister Laumann zum Thema Pflegeversicherung: „Untätigkeit von Lauterbach ist unverantwortlich und zerstört Vertrauen“

Land fordert Bundesregierung auf, die Reform der Versicherung endlich anzugehen

9. Oktober 2024
phb Pflege, Alter

Nordrhein-Westfalen wird in die Amtschefkonferenz (ACK) zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) eine Beschlussvorlage zum Thema Pflegeversicherung einbringen, mit der die Bundesregierung zur dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung aufgefordert wird.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen wird in die Amtschefkonferenz (ACK) zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) eine Beschlussvorlage zum Thema Pflegeversicherung einbringen, mit der die Bundesregierung zur dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung aufgefordert wird.

Konkret beinhaltet die Beschlussvorlage eine Aufforderung an die Bundesregierung, die Liquidität der Pflegeversicherung im Rahmen eines Sofortprogramms unverzüglich sicherzustellen. Zudem ist in der Beschlussvorlage eine Aufforderung an das Bundesgesundheitsministerium enthalten, ein konkretes Umsetzungskonzept einschließlich eines Zeitplans für eine umfassende zukunftsweisende Reform der Pflegeversicherung zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen. In der ACK kommen die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Länder zusammen, um die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vorzubereiten. Mit der Beschlussvorlage reagiert die Landesregierung auf die aktuelle Presseberichterstattung zur schlechten finanziellen Lage der Pflegeversicherung und die anhaltende Untätigkeit der Bundesregierung. Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die extrem schlechte finanzielle Situation der Pflegeversicherung sowie das aktuelle Gemunkel über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit verunsichert die Menschen und mindert das Vertrauen in den Sozialstaat. Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass kein Anlass zur Sorge besteht, dass Leistungen nicht mehr bezahlt werden. Die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen sind gesetzlich festgehalten und bestehen grundsätzlich unabhängig von der Finanzsituation der Pflegeversicherung. Fest steht aber, dass die Pflegeversicherung eine solide und nachhaltige finanzielle Grundlage braucht. Ein weiter so bei der Pflegeversicherung kann es nicht geben. Nach ihrem nunmehr fast 30-jährigen Bestehen bedarf es umfassender Anpassungen – sowohl in finanzieller als auch struktureller Hinsicht.

Dass Lauterbach jedoch nichts tut und damit die Pflegeversicherung und das Vertrauen in unseren Sozialstaat aufs Spiel setzt, ist unverantwortlich und spricht Bände. Statt sich den Problemen und notwendigen Reformen für diese elementare Errungenschaft der Sozialversicherung anzunehmen, hat Lauterbach sich lieber auf Klientelpolitik wie die Cannabislegalisierung fokussiert. Jetzt ist fünf vor zwölf und die Bundesregierung muss die Liquidität der Pflegeversicherung mit einem Sofortprogramm sicherstellen.

Was hier zu tun ist, ist klar – auch der Bundesregierung. Schließlich hat sie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass versicherungsfremde Leistungen, wie zum Beispiel die Ausbildungsumlage, aus der Pflegeversicherung genommen werden und stattdessen durch Steuern finanziert werden sollen. Diese Forderung der Länder stößt auf taube Ohren. Die Kosten, die im Zuge der Pandemie entstanden sind, müssen der Pflegeversicherung erstattet werden.

Neben der finanziellen Sicherung ist es aber auch höchste Eisenbahn eine grundsätzliche Reform der Pflegversicherung anzupacken, um diese dauerhaft auf gesunde Beine zu stellen und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu halten. Um die steigenden Kosten für die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige aufzufangen, müssen wir die Pflegeversicherung wieder auf ihre Ursprungsidee zurückführen. Die Pflegeversicherung muss die pflegebedingten Kosten tragen. Zudem bedarf es jetzt dringender denn je eines Gesamtkonzeptes, wie Pflege in Zukunft gestaltet werden soll und was die Pflegeversicherung leistet. Dabei darf es nicht darauf ankommen, wo Pflegebedürftige versorgt werden, also in der eigenen Häuslichkeit oder einer stationären Einrichtung. Denn der weit überwiegende Teil pflegebedürftiger Menschen wird in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Hierbei spielt auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eine zentrale Rolle. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen und fehlender Fachkräfte, wird die Versorgung nicht allein durch professionelle Kräfte zu leisten sein.“

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