Ministerin Schulze Föcking appelliert an Fluggesellschaften, Kundenrechte zu wahren

Verbraucherschutzministerin Schulze Föcking: Kundenfreundlichkeit schafft Kundenbindung – Fluggäste werden bei der Verbraucherzentrale NRW beraten

22. September 2017

Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking hat die Flugverkehrsbranche aufgefordert, Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren und Fluggäste aktiv zu informieren, auf ihre Rechte hinzuweisen und fällige Entschädigungen aus eigener Initiative anzubieten.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking hat die Flugverkehrsbranche aufgefordert, Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren und Fluggäste aktiv zu informieren, auf ihre Rechte hinzuweisen und fällige Entschädigungen aus eigener Initiative anzubieten. „Wer Kundenrechte hochhält, wartet nicht, bis die Kunden sich beschweren und ihre Rechte einfordern. Verärgerung ist keine gute Grundlage einer nachhaltig erfolgreichen Geschäftsbasis, Kundenfreundlichkeit schafft Kundenbindung", sagte die Ministerin in Düsseldorf.
 
Die Zahl der Passagiere, die von nordrhein-westfälischen Flughäfen abfliegen, steigt weiter stark an. In der ersten Hälfte des Jahres 2017 zählte das Landesamt  IT NRW insgesamt fast zehn Millionen Fluggäste, die von einem der sechs großen Flughäfen im Land in die Luft gingen. Die Zahl wuchs insgesamt um 8,4 Prozent. Gleichzeitig meldete die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) Anfang Juli, dass sie sich im ersten Halbjahr 2017 vor allem mit Verspätungen und Ausfällen von Flügen beschäftigt hat. Rund 5.300 Passagiere reichten in den ersten sechs Monaten einen Antrag bei den Schlichtern ein, 31 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016. Angesichts der aktuellen Ereignisse erwartet die SÖP, dass die Zahl der eingehenden Schlichtungsanträge von Flugreisenden im Oktober weiter steigen wird.
 
Auch die Verbraucherzentrale NRW meldet einen erhöhten Beratungsbedarf von Fluggästen, die vor allem durch die Insolvenz der Fluggesellschaft AirBerlin verunsichert sind. Hinzu kommen Beschwerden über Flugverspätungen, kurzfristige Ausfälle und Streichungen bei anderen Fluglinien.
 
In der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) ist geregelt, welche Unterstützungsleistungen und Entschädigungsleistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen zu erbringen haben, wenn es zu Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen kommt.
 
Wird ein Flug beispielsweise annulliert, hat der Flugreisende laut Verbraucherzentrale einen Anspruch nach seiner Wahl auf Ersatzbeförderung oder auf Erstattung des Flugpreises, gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen sowie Betreuungsleistungen. Die Verbraucherzentrale (http://www.verbraucherzentrale.nrw) berät betroffene Fluggäste.
 
Die SÖP (www.soep-online.de) kann dann eingeschaltet werden, wenn Betroffene beispielsweise eine Beschwerde bei der jeweiligen Fluggesellschaft eingereicht haben, deren Antwort aber nicht zufriedenstellend war oder die Betroffenen gar keine Antwort erhalten haben.
 

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