Ministerin Schulze begrüßt Votum für bessere Beschäftigung – NRW ist mit Rahmenkodex bereits vorangegangen
Bund beschließt Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen an deutschen Hochschulen sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlässlichere Karrierewege ermöglichen soll.
Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen an deutschen Hochschulen sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlässlichere Karrierewege ermöglichen soll. Damit wurde eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) umgesetzt, auf die sich die Hochschulexperten der großen Koalition Ende Juni 2015 geeinigt hatten.
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze begrüßte die Entscheidung: „Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Karrierewege für die Beschäftigten an unseren Hochschulen. Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Schlüssel für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft. Diesem Anspruch müssen selbstverständlich auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gerecht werden.“
Es sei bedauerlich, dass die Tarifsperre nicht aufgehoben wurde. „Wir haben mit den Verhandlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gute Erfahrungen gemacht und hätten ihnen auch zugetraut, Tarifverhandlungen selbst zu führen.“
In NRW wurde bereits im Juni der Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule deutlich zu steigern. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber (Hochschulen) und der Arbeitnehmer (Landespersonalräte) erstmals diesen gemeinsamen bindenden Kodex entwickelt. Dem Faktor „Gute Arbeit“ erhält im nationalen und globalen Wettbewerb von Wissenschaft und Forschung eine entscheidende und immer größere Bedeutung – darin sind sich alle Seiten einig.
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte: „Dass wir in Nordrhein-Westfalen diese eminent wichtige Maßnahme als erstes Bundesland gemeinsam auf den Weg bringen konnten, macht mich sehr stolz. Ich danke deshalb sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern für ihren unbedingten Kooperationswillen.“
Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz waren die Voraussetzungen geschaffen worden, dass sich alle Seiten auf diese wichtige hochschulische Aufgabe verständigen. Die künftigen Fortschritte für die Beschäftigten liegen vor allem in fünf Bereichen:
- Abbau befristeter Verträge für das wissenschaftliche Personal
- Verbesserungen für das unterstützende Personal
- Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
- Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
- Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel
Der Rahmenkodex ist eine vertragliche Vereinbarung, die von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Vertragsparteien ausgehandelt wurde und von den Leitungen jeder Hochschule unterzeichnet werden soll. An den einzelnen Hochschulen soll dieser Rahmen passend zu den jeweiligen örtlichen Besonderheiten ausgefüllt werden.
Eine Kommission mit Mitgliedern aus Hochschule, Personalräten und Ministerium begleitet die Umsetzung und Fortentwicklung des Rahmenkodex und macht zum Beispiel weitere Verbesserungsvorschläge.
Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Rahmenkodex:
1. Abbau befristeter Verträge für das wissenschaftliche Personal:
In der Qualifizierungsphase ist ein Großteil des wissenschaftlichen Personals befristet beschäftigt, oft kürzer als für die Dauer des Qualifizierungsvorhabens angemessen. Künftig werden keine Verträge mit Laufzeiten von unter einem Jahr geschlossen. An die Stelle von oft mehreren kurzzeitigen Verträgen treten wenige mit längeren Laufzeiten.
2. Verbesserungen für das unterstützende Personal:
Hier sind vor allem studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gemeint. Diese Personalgruppe wird ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt und möglichst nicht mit Aufgaben betraut, die grundsätzlich dem unbefristet beschäftigten Hochschulpersonal obliegen.
3. Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung:
Geeignete Maßnahmen stellen sicher, dass Beschäftigte in Teilzeit nicht benachteiligt werden: zum Beispiel durch Konzepte zur Qualifizierung oder für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach einer Familienphase.
4. Etablierung/Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen:
Dies betrifft Bereiche wie Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, soziale Kompetenz, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsverhalten. Dazu gehören ein effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz etwa durch gesunde Kantinenkost oder Rückenschulungskurse ebenso wie flexible Arbeitszeiten und die Schulung von Führungskräften zu diesem Thema.
5. NRW-weiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel:
Der Wechsel zu einer anderen Hochschule/zu einem anderen Arbeitgeber könnte Nachteile mit sich bringen in punkto Bezahlung oder mit einer erneuten Probezeit verbunden sein. Ein solcher Wechsel kann aus persönlichen und privaten Gründen oder auch aus Karriere-Gründen wünschenswert und sinnvoll sein. Hier sind die beschriebenen Nachteile zu vermeiden. Ausschreibungen sind allen Beschäftigten in einem landesweiten Hochschul-Stellenmarkt zugänglich.