Ministerin Scharrenbach und Minister Stamp: Kommunen werden bei Integration entlastet

11. April 2018
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Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gebilligt, um die Kommunen bei erfolgten und anstehenden Integrationsmaßnahmen zu entlasten.

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Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gebilligt, um die Kommunen bei erfolgten und anstehenden Integrationsmaßnahmen zu entlasten. Mit der Neuregelung des Gesetzes schafft die Landesregierung die Rechtsgrundlage zur Verteilung der Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro an die 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in 2018.
 
„Wir sorgen mit dem Gesetz für mehr Verbindlichkeit in der Flüchtlingsintegration. Dafür ändern wir unser Teilhabe- und Integrationsgesetz und unterstützen so unsere Kommunen“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp. Insgesamt liegen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen in 2018 bei rund 1,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus will die Landesregierung die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von zirka 10 Millionen Euro an Kommunen weiterleiten.
 
„Städte und Gemeinden haben Herausragendes im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden in den letzten Jahren geleistet und leisten es immer noch. Mit einer pragmatischen Verteilung von 100 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden sorgt die Landesregierung für eine direkte kommunale Entlastung noch in diesem Jahr“, sagte Ministerin Ina Scharrenbach.
 
Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge. Um eine Mindestpartizipation auch für kleine Gemeinden, insbesondere die mit Landesaufnahmeeinrichtungen, zu ermöglichen, wird ein Mindestbeitrag in Höhe von 50.000 Euro festgelegt.
 
Weitere Informationen unter: www.mhkbg.nrw und www.mkffi.nrw.
 

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