Ministerin Scharrenbach: „need-help.nrw“ – Informations- und Öffentlichkeitskampagne für nach Nordrhein-Westfalen geflüchtete ukrainische Frauen sowie weitere Maßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht – es herrscht Krieg in der Ukraine. Es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent.

31. März 2022
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“: „need-help.nrw“ setzt sich aus einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne, die sich an geflüchtete Frauen aus der Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an die Frauenunterstützungsinfrastruktur zusammen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

„Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit der vom Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine betroffenen Personen, namentlich auch als Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für einen dauerhaften Frieden und eine dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen. Der seit dem 24. Februar 2022 laufende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Menschen, die bei uns leben und aus der Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder, Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur Verlierer - Krieg darf niemals das letzte Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“: „need-help.nrw“ setzt sich aus einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne, die sich an geflüchtete Frauen aus der Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an die Frauenunterstützungsinfrastruktur zusammen.

„Die Kampagne ‚need-help.nrw‘ informiert geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft in den Bahnhöfen der großen Städte in Nordrhein-Westfalen auf digitalen Werbeflächen über Hilfsangebote im Land Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz finden, können sie die Angebote auch nutzen. Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es um das Schaffen von niedrigschwelligen Angeboten zur Erreichung von Frauen und Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern Unterstützung zu bieten. Über den Förderaufruf können Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu 20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin Scharrenbach.

Über die Internetseite need-help.nrw oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.

Die schnelle und flächendeckende Umsetzung der Informationskampagne wird durch die Unterstützung von Ströer  möglich, die in den Kommunen rund 500 digitale Informationsscreens zur Verfügung stellt. „Wir sind uns unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerade in diesen Zeiten bewusst und unterstützen deshalb die Initiative des Ministeriums reichweitenstark mit der Ausstrahlung der Informationskampagne auf unseren digitalen Medien genau dort, wo sie benötigt wird: in den Bahnhöfen in Deutschland, in denen aktuell tausende Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort haben wir die Möglichkeit, Betroffene unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Weitere Maßnahmen:

a) Öffnung der digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund

Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4. März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins Leben gerufen. Die „digitale Wohnraumkarte“ wird nun auch für die Nutzung über Haus & Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60 Prozent der vermietungsfähigen Einheiten werden von Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter gehalten, die überwiegend Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände sind.

Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen auch Haus & Grund-Mitglieder fassungslos und traurig. Ein Teil unserer Mitglieder hat das Ende des Zweiten Weltkrieges im Kindesalter noch selbst miterleben müssen und ist im zerstörten Nachkriegsdeutschland aufgewachsen. Viele private Eigentümer wollen praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen. Für uns als Landesverband und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine vor Ort ist es daher eine Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu unterstützen.“ In einem ersten Schritt werden sich die Haus & Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf, Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv einbringen.

„Jeden Tag zählen wir mehr Geflüchtete, die auch nach Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen.

b) Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022 einen Erlass herausgegeben, mit dem das Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen erleichtert wird.

Darüber hinaus steht seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“ mit zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022 und 2023. Das Programm richtet sich ebenfalls an Kommunen.

c) Dauerhafte Wohnraumversorgung

Kommunen benötigen alle Möglichkeiten, um Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für eine Änderung im Baugesetzbuch war erfolgreich und wird von den regierungstragenden Fraktionen auf Bundesebene umgesetzt.

Eine dauerhafte Unterbringung von Frauen und Kindern in „Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum zumindest im Rheinland sowie in den Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird derzeit an der Veröffentlichung einer gesonderten Richtlinie (über die öffentliche Wohnraumförderung) gearbeitet.

Hintergrund

Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung und Unterstützung für von konfliktbezogener sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen, die insbesondere anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind (Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie unter www.mhkbg.nrw/need-help

Die landesweite Informationskampagne wird ab dem 31. März in den Bahnhöfen der großen Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln und Münster durchgeführt. Sie richtet sich auf rund 500 digitalen Werbeflächen in ukrainischer Sprache direkt an betroffene Frauen und vermittelt schnell und niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote. Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein stark ausgebautes Frauenhilfenetz an Frauenhäusern, allgemeinen Frauenberatungsstellen und Frauenfachberatungsstellen landesweit mit über 185 Einrichtungen, in denen Frauen Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert werden:

  • 64 Frauenhäuser
  • 62 allgemeine Frauenberatungsstellen
  • 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
  • 8 spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
  • 2 überregional tätige Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln (agisra e.V. Köln)
  • 1 Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für Mädchen e.V.
  • 1 Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld

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