Ministerin Scharrenbach: Mehr Geld für Frauenberatungsstellen sichert Schutz und Hilfe
Erst hob die neue Landesregierung im Sommer 2017 die Personalkostenförderung für die 62 landesseitig geförderten Frauenhäuser an. Nun folgen die Frauenberatungsstellen: Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werden die Personalkostenzuschüsse aller ambulanten Beratungsstellen der Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen um 2,5 Prozent bzw. um insgesamt rund 200.000 Euro erhöht.
Erst hob die neue Landesregierung im Sommer 2017 die Personalkostenförderung für die 62 landesseitig geförderten Frauenhäuser an. Nun folgen die Frauenberatungsstellen: Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werden die Personalkostenzuschüsse aller ambulanten Beratungsstellen der Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen um 2,5 Prozent bzw. um insgesamt rund 200.000 Euro erhöht.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung hat eine Sicherung der Frauenberatungsinfrastruktur zugesagt und setzt diese nun um. Erstmals seit Jahren bekommen nun auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld für ihre Arbeit. Für das laufende Jahr 2018 werden wir nun nach und nach in Gespräche eintreten und uns über die künftige Förderung austauschen.“
Mit der jetzt vorgenommenen Erhöhung der Förderung für die Frauenberatungsstellen sendet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zum Inkrafttreten der sogenannten „Istanbul-Konvention“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1. Februar 2018 in der Bundesrepublik Deutschland ein deutliches Signal: Deutschland hat sich mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.
„Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist auf das Schärfste zu verurteilen. Die Mitarbeitenden in den Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern leisten eine unverzichtbare Arbeit bei der Unterstützung und Hilfe für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird der Schutz von Frauen vor allem Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt. Mit der Mittelerhöhung für Frauenhäuser und Frauenberatung setzt die Landesregierung ein deutliches Ausrufezeichen“, so die Ministerin abschließend.
Hintergrund:
- Die 81 Artikel des Übereinkommens („Istanbul-Konvention“) enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
- Eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten überprüft, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, über die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu berichten. Das Übereinkommen tritt für Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft.
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