Ministerin Löhrmann: Schullandschaft entwickelt sich entlang der Entscheidungen von Eltern und Schulträgern

Neun Anträge auf neue Sekundar- und Gesamtschulen zum Schuljahr 2017/18

13. Januar 2017

Auch zum Schuljahr 2017/18 sollen neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens an den Start gehen. Acht Schulträger haben einen Antrag auf Errichtung von acht Gesamtschulen, und ein Schulträger einen Antrag auf eine neue Sekundarschule gestellt.

Schule und Bildung

Auch zum Schuljahr 2017/18 sollen neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens an den Start gehen. Acht Schulträger haben einen Antrag auf Errichtung von acht Gesamtschulen, und ein Schulträger einen Antrag auf eine neue Sekundarschule gestellt. Seit dem Schuljahr 2010/11 hat sich die Zahl der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens um 234 auf 457 bereits mehr als verdoppelt. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Nach wie vor wünschen sich Eltern für ihre Kinder eine wohnortnahe weiterführende Schule, die die Bildungswege länger offen hält. Die Zahl der Anträge auf neue Sekundar- und Gesamtschulen hat sich inzwischen auf dem erwarteten Niveau eingependelt. Die große Lücke im Angebot ist geschlossen. Das Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode etwa 200 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu errichten, ist längst überschritten.“
 
Die insgesamt neun Anträge auf Errichtung von Sekundar- und Gesamtschulen befinden sich im Genehmigungsverfahren. Ob die Schulen zum kommenden Schuljahr starten können, hängt davon ab, wie viele Eltern ihre Kinder tatsächlich dort anmelden. Grundlage für den Ausbau der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ist der Schulkonsens vom 19. Juli 2011. Ministerin Löhrmann: „Die Entwicklung in NRW zeigt, wie wichtig der Schulkonsens war und ist. Er hat den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ihre Schullandschaft vor Ort zielgerichtet und konsequent an den Bedürfnissen von Eltern und Kindern sowie den regionalen Gegebenheiten auszurichten.“
 
In folgenden Kommunen wurde zum Schuljahr 2017/18 die Errichtung einer Gesamtschule beantragt:
 
Regierungsbezirk Detmold (1 privater Schulträger, 1 Schule)
Bünde
 
Regierungsbezirk Düsseldorf (3 kommunale Schulträger, 3 Schulen, insgesamt 5 Standorte)
Haan, Kleve, Tönisvorst
 
Regierungsbezirk Köln (1 kommunaler Schulträger, 1 Schule, 2 Standorte)
Stolberg
 
Regierungsbezirk Münster (2 kommunale und 1 privater Schulträger, 3 Schulen, insgesamt 5 Standorte)
Lengerich/Tecklenburg, Gronau-Epe, Sendenhorst
 
In folgender Kommune wurde zum Schuljahr 2017/18 die Errichtung einer Sekundarschule beantragt:
 
Regierungsbezirk Arnsberg (1 kommunaler Schulträger, 1 Schule, 2 Standorte)
Medebach/Hallenberg und Winterberg-Siedlinghausen
 
Darüber hinaus bieten seit dem Schuljahr 2016/17 insgesamt fünf Realschulen einen Hauptschulbildungsgang an, der den Schülerinnen und Schülern vor Ort die entsprechende Schullaufbahn sichert. Hierbei handelt es sich um die Realschulen Erndtebrück und Hilchenbach (Regierungsbezirk Arnsberg), Lichtenau (Regierungsbezirk Detmold), Kaarst (Regierungsbezirk Düsseldorf) sowie Geilenkirchen (Regierungsbezirk Köln). Bereits seit dem Schuljahr 2015/16 macht die Realschule Grevenbroich (Regierungsbezirk Düsseldorf) dieses Angebot. Die Möglichkeit, Realschulen um einen Hauptschulbildungsgang zu ergänzen, geht auf eine Empfehlung der Bildungskonferenz zurück.

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