Ministerin Gebauer: Wir stärken Haupt- und Realschulen und sichern unser vielfältiges Schulsystem
Konrektorinnen und Konrektoren für alle Haupt- und Realschulen
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 25. Januar 2022, beschlossen, dass es künftig an allen Haupt- und Realschulen in Nordrhein-Westfalen unabhängig von der Schülerzahl neben einer Schulleiterin oder einem Schulleiter auch eine Konrektorin oder einen Konrektor geben wird. Bislang gibt es ein solches Amt nur an Haupt- und Realschulen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern.
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 25. Januar 2022, beschlossen, dass es künftig an allen Haupt- und Realschulen in Nordrhein-Westfalen unabhängig von der Schülerzahl neben einer Schulleiterin oder einem Schulleiter auch eine Konrektorin oder einen Konrektor geben wird. Bislang gibt es ein solches Amt nur an Haupt- und Realschulen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ziel und Zusage dieser Landesregierung war, ist und bleibt, unseren Schülerinnen und Schülern beste Bildung zu ermöglichen und unsere Lehrerinnen und Lehrer Schritt für Schritt weiter zu unterstützen und entlasten. Mit den künftigen Konrektorinnen und Konrektoren an unseren kleineren Haupt- und Realschulen lösen wir dieses Versprechen ein.“
Von der Regelung, die im Januar 2022 mit dem Besoldungsanpassungsgesetz bereits erstmals im nordrhein-westfälischen Landtag beraten wurde und mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wirksam werden soll, profitieren insgesamt 29 Haupt- und Realschulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern, an denen bislang keine Stelle für einen Konrektor oder eine Konrektorin vorgesehen war. Durch eine Stellvertretung werden die Schulleitungen dieser Schulen künftig bei der Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören neben der Koordination des täglichen Unterrichtsbetriebs vor allem die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung der Schule. Perspektivisch gilt die neue Regelung zudem vom ersten Tage an für neu errichtete Haupt- und Realschulen.
Besoldet werden die neuen Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mit A 13 mit Amtszulage („A 13z“). Im beispielhaften Falle einer ledigen Konrektorin oder eines Konrektors mit einer Berufserfahrung als Lehrkraft von rund 15 Jahren entspricht das einer monatlichen Besoldung in Höhe von rund 5.300 Euro.