Ministerin Gebauer: Wir sind den Schulträgern ein verlässlicher Partner
51,8 Millionen Euro für zusätzlichen Schulraum – Land leistet ersten Teilbetrag aus dem G9-Belastungsausgleich
Nach der Umstellung auf G9 gibt es an den nordrhein-westfälischen Gymnasien im Schuljahr 2026/27 erstmals wieder einen 13. Jahrgang. Damit für die Schülerinnen und Schüler ausreichend Schulraum geschaffen werden kann, stellt die Landesregierung den kommunalen Schulträgern insgesamt 518 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach der Umstellung auf G9 gibt es an den nordrhein-westfälischen Gymnasien im Schuljahr 2026/27 erstmals wieder einen 13. Jahrgang. Damit für die Schülerinnen und Schüler ausreichend Schulraum geschaffen werden kann, stellt die Landesregierung den kommunalen Schulträgern insgesamt 518 Millionen Euro zur Verfügung. Der erste Teilbetrag wurde heute, am 1. März 2022, in Höhe von 51,8 Millionen Euro an die Schulträger ausgezahlt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Nachdem wir durch die reibungslose Umstellung auf G9 einen jahrelangen Streit beilegen konnten, steht die Landesregierung zu ihrem Wort und übernimmt die Kosten, die vor Ort durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium entstehen. Der G9-Belastungsausgleich ist ein gutes Beispiel für die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Schulträgern. Von der Sanierung und Modernisierung unserer Schulen über Umbauten für die Inklusion bis hin zur digitalen Ausstattung ist diese Landesregierung den Schulträgern ein verlässlicher Partner.“
Durch das Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9) erhalten die kommunalen Schulträger für die Umstellung auf G9 vom Land einen finanziellen Ausgleich sowohl für investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch für wiederkehrende Sachkosten wie zum Beispiel Lernmittel oder Schülerfahrkosten. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land die erste Ausgleichszahlung für die investiven Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum in Höhe von 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2022 an die kommunalen Schulträger geleistet.
Insgesamt ist für die investiven Kosten an öffentlichen Schulen in den Jahren 2022 bis 2026 ein finanzieller Ausgleich von 518 Millionen Euro vorgesehen, der in fünf jährlich aufeinanderfolgenden Teilbeträgen geleistet wird. In Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern folgt dieser Zeitplan dem tatsächlichen Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt.
Neben den investiven Kosten umfasst der G9-Belastungsausgleich auch die den kommunalen Schulträgern dauerhaft entstehenden Sachkosten, beispielsweise bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, der Bereitstellung von Lernmitteln oder für die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sich die Ausgleichszahlungen auf jährlich jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.
Die Personalkosten für die zusätzlichen Lehrkräfte, die durch die Umstellung auf G9 benötigt werden, trägt das Land gemäß § 92 Absatz 2 Schulgesetz NRW.
Über den Belastungsausgleich für die öffentlichen Schulträger hinaus hat sich das Land auf freiwilliger Basis dazu bereiterklärt, auch den Ersatzschulträgern Zuschüsse zu notwendigen Baumaßnahmen zu gewähren, die durch die Umstellung auf G9 bedingt sind. Bis 2026 stehen hierfür insgesamt 51,1 Millionen Euro bereit. Die Details zur Beantragung und Auszahlung der Mittel werden derzeit erarbeitet.