Ministerin Gebauer: Wir fördern Talente und setzen ein wichtiges Zeichen für mehr Chancengerechtigkeit

Kabinett beschließt die Einrichtung von bis zu 60 Talentschulen

3. Juli 2018

Das Landeskabinett hat beschlossen, bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.

Schule und Bildung

Das Landeskabinett hat beschlossen, bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Es war mir ein Herzensanliegen, dass diese Landesregierung rasch ein Zeichen setzt, um soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden und Aufstiegschancen für alle zu ermöglichen. Kein Talent darf unentdeckt bleiben. Die Schülerinnen und Schüler sollen an den Talentschulen durch besondere unterrichtliche Konzepte individuell gefördert werden. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung mit Ressourcen.“
 
Im Rahmen eines Schulversuchs soll ab dem Schuljahr 2019/20 an 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Für die allgemeinbildenden Talentschulen bedeutet das einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf. Die Landesregierung fördert gezielt ab dem kommenden Jahr Talentschulen, hat aber auch schon im aktuellen Haushalt bereits über 1.200 Stellen für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen geschaffen und so die Rahmenbedingungen für alle Schulen verbessert.
 
Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern. Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit zum Ausbau der Beratungs- und Elternarbeit eingerichtet werden.
 
Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit.
 
Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.
 
Bis zum Herbst 2018 wird das Schulministerium eine Expertenjury berufen, die über die gemeinsamen Bewerbungen von Schulen und Schulträgern entscheidet. Der Bewerbungszeitraum läuft bis Anfang Dezember 2018. Zu Beginn des Jahres 2019 werden zunächst bis zu 35 Talentschulen ausgewählt. In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen. Der Schulversuch läuft an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant.
 

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