Ministerin Gebauer: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Position der Landesregierung
Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bestätigt. Damit wurden vier Verfassungsbeschwerden beamteter Lehrkräfte aus verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bestätigt. Damit wurden vier Verfassungsbeschwerden beamteter Lehrkräfte aus verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) zurückgewiesen.
Schulministerin Yvonne Gebauer begrüßte die Entscheidung und erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt eindeutig die Position, die das Land Nordrhein-Westfalen in dem Verfahren vertreten hat. Das ist eine gute Nachricht für das Bildungsland NRW und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir unseren Bildungsauftrag erfüllen können. Die obersten Richterinnen und Richter stellen klar, dass Beamtinnen und Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen. Das Streikverbot ist Teil eines Gesamtpakets von besonderen Rechten und Pflichten, zu denen auch die lebenslange Alimentation und die grundsätzliche Unkündbarkeit gehören.“