Minister Schneider: Wir suchen Beispiele, wie Inklusion praktisch gelingt

„Inklusionspreis NRW“ mit insgesamt 30.000 Euro ausgelobt

23. März 2015

Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den mit insgesamt 30.000 Euro dotierten „Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen“ ausgelobt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den mit insgesamt 30.000 Euro dotierten „Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen“ ausgelobt. „Wer Inklusion im Alltag voranbringen will, braucht überzeugende Argumente, wie Inklusion praktisch gelingt“, sagte Schneider in Düsseldorf. Deshalb wolle die Landesregierung gelungene Beispiele inklusiver Praxis auszeichnen und bekanntmachen.
 
Um den Inklusionspreis können sich Vereine, Projekte und Initiativen bewerben, die Inklusion im gemeinsamen Alltag von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. Prämiert werden Projekte in den Bereichen:

  • Arbeit und Qualifizierung
  • Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen
  • Selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung
  • Freizeit, Kultur und Sport
  • Schulische und außerschulische Bildung und Erziehung
 Zudem gibt es in diesem Jahr einen Hauptpreis zum Thema „Stärkung der Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen“.
 
Der „Inklusionspreis NRW“ ist ein Element aus dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“, mit dem die Landesregierung auch eine neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns unterstützen will. Minister Schneider: „Es geht dabei in erster Linie um den Abbau von Barrieren in den Köpfen. Denn immer dann, wenn es um die gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, winken viele voreilig mit dem Hinweis ab, dies sei aus irgendwelchen Gründen nicht machbar.“
 
Nach einem Beschluss des Inklusionsbeirates besteht die Jury für den Inklusionspreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenselbsthilfe, der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden, der Arbeitgeberseite und der Landesministerien sowie dem Landesbehindertenbeauftragten.
 
Ab sofort können sich Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände usw. um den Inklusionspreis bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2015. Die Preisverleihung findet am 5. September 2015 im Rahmen des Landesbehindertentages statt.
 
Weitere Informationen sind per E-Mail (Inklusionspreis@mais.nrw.de) oder im Internet (www.lebenmitbehinderungen.nrw.de) erhältlich.

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