Minister Schmeltzer: Selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen stärken

„Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ flächendeckend in NRW

8. November 2016

Mit Einrichtungen in allen fünf Regierungsbezirken verfügt NRW jetzt über ein bundesweit einmaliges Netz an Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit Einrichtungen in allen fünf Regierungsbezirken verfügt NRW jetzt über ein bundesweit einmaliges Netz an Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen. „Wir wollen die selbstbestimmte Lebensführung stärken – also Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten in die eigenen Hände zu nehmen und ihr Leben so zu organisieren, wie sie es sich wünschen“, sagte Sozialminister Rainer Schmeltzer auf einer Konferenz in Gelsenkirchen, mit der sich die „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ (KSL) der Öffentlichkeit vorgestellt haben.
 
Die mit mindestens vier Vollzeitstellen ausgestatteten Kompetenzzentren haben ihren Sitz in Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Darüber hinaus gibt es noch ein landesweit tätiges KSL speziell für Menschen mit Sinnesbehinderungen (also für sehbeeinträchtigte, blinde, hörgeschädigte oder gehörlose Menschen) mit Sitz in Essen. Insgesamt stellt das Land für die Kompetenzzentren jährlich rund 2,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
 
„Die Idee der Kompetenzzentren“, so der Minister weiter, „geht zurück auf die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ und die ‚Krüppelbewegung‘, wie sie sich selbst genannt hat. Diese haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen schon im letzten Jahrhundert eingefordert.“ Die Idee zur Einrichtung von Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben sei in enger Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und -organisationen entwickelt worden, betonte Schmeltzer.
„Während auf Bundesebene im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabegesetz erste Überlegungen zu einer solchen Beratungsstruktur angestellt worden sind, bieten wir in NRW bereits eine Blaupause für eine leistungsträger- und anbieterunabhängige Beratung. Damit sind wir einmal mehr Vorreiter in Sachen Inklusion“, so Minister Schmeltzer.
 
Die Kompetenzzentren bieten sowohl von Behinderung betroffenen Menschen und ihren Angehörigen individuell Rat und Hilfe, als auch Selbsthilfegruppen, Verbänden und Behörden die Möglichkeit von Kooperation und Vernetzung. „Wir setzen auf die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache“, so Minister Schmeltzer. „Ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kompetenzzentren sind deshalb selbst Menschen mit Behinderungen.“
 
Kürzlich neu eingerichtet wurden die Kompetenzzentren in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster, das KSL im Regierungsbezirk Detmold besteht seit dem Frühjahr dieses Jahres und die Zentren in den Regierungsbezirken Arnsberg und Köln sind aus schon etwas länger bestehenden Modelleinrichtungen hervorgegangen. Weitere Informationen zu den Kompetenzzentren finden Sie nachfolgend. In Nordrhein-Westfalen leben insgesamt 2,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,9 Millionen mit Schwerbehinderung.

Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben im Detail

Die Kompetenzzentren besitzen eine klare gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Sie alle setzen sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ein. Auf Grund der vielfältigen Erfahrungshorizonte haben sie darüber hinaus unterschiedliche Schwerpunkte ausgebildet.
 
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Eine in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkte Frau möchte ein selbstbestimmteres Leben führen und aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung ziehen. In der Kommunalpolitik möchte sich sie für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Sie wendet sich nun hilfesuchend an ein Kompetenzzentrum:
  • Das KSL hilft ihr, ein geeignetes Beratungsangebot am Wohnort zu finden oder berät selbst.
  • Das KSL unterstützt sie dabei, ein persönliches Budget zu beantragen und ein persönliches Assistenzmodell zu entwickeln.
  • Das KSL hilft ihr, ein tragfähiges Netzwerk aus ambulanten Diensten, Nachbarschaftsinitiativen, Selbsthilfeangeboten etc. aufzubauen.
  • Das KSL unterstützt sie dabei, Möglichkeiten der kommunalen Interessenvertretung zu finden.
  • Wo es Schwierigkeiten gibt, bemüht sich das KSL um Aufklärung und Bewusstseinsbildung bei Behörden, Unternehmen u.s.w. 
KSL Regierungsbezirk Arnsberg
Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund, 0231/9128375, info@mobile-dortmund.de
 
Der Wunsch Eltern zu sein und Kinder groß zu ziehen, gehört auch für viele Menschen mit Behinderung zum Leben. Aufgrund ihrer Einschränkungen und gesellschaftlicher Barrieren ist es für viele von ihnen jedoch nicht selbstverständlich, diesen Wunsch zu leben. Insbesondere das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg unterstützt die Etablierung von Unterstützungsangeboten für behinderte Eltern wie Elternassistenz und Begleitete Elternschaft.
 
KSL Regierungsbezirk Detmold
Jöllenbecker Straße 165, 33613 Bielefeld, 0521/32933570, info@ksl-owl.de
 
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold setzt sich momentan verstärkt für den Ausbau einer barrierefreien Infrastruktur und die stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets in Ostwestfalen-Lippe ein. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihren individuellen Hilfebedarf eigenständig zu organisieren und bedeutet daher mehr Selbstbestimmung in der Organisation ihrer Teilhabe. Es bietet die Chance, individuelle Hilfesysteme auszugestalten, den Aufbau innovativer Unterstützungsbausteine zu stärken und dadurch einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe zu vollziehen.
 
KSL Regierungsbezirk Düsseldorf
Grafenberger Allee 368, 40235 Düsseldorf, 0211 69871320, info@ksl-duesseldorf.de
 
Die Kombination der beiden Lebenslagen Migration und Behinderung kann eine ganz besondere Herausforderung darstellen. Daher legt das KSL für den Regierungsbezirk Düsseldorf einen spezifischen Fokus seiner Arbeit auf dieses Thema. Die Unterstützungs- und Beratungsangebote werden entsprechend kultursensibel ausgestaltet und es werden Veranstaltungen angeboten, die das gesellschaftliche Bewusstsein für ein selbstbestimmtes Leben von Migranten mit Behinderung schärfen.
 
KSL Regierungsbezirk Köln
An der Bottmühle 2, 50678 Köln, 0221/322290, rheinland@ksl-nrw.de
 
In der UN-Behindertenrechtskonvention wird explizit der Umfassende Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung und vor gewaltsamen Übergriffen gefordert (Art. 16 UN-BRK). Zu diesem menschenrechtlichen Aspekt, bildet das Kompetenzzentrum für den Regierungsbezirk Köln eine Expertise aus. Hierzu soll verstärkt das Thema „Gewaltprävention in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ bearbeitet werden.
 
KSL Regierungsbezirk Münster
Neubrückenstr. 12, 48143 Münster, 0251/98291640, info@ksl-muenster.de
 
„Nichts über uns, ohne uns“ – dieser einschlägige Slogan spielt im Kompetenzzentrum für den Regierungsbezirk Münster eine ganz besondere Rolle. In enger Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. setzt man sich hier für die Stärkung der politischen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen ein. Das Ziel ist eine gleichberechtigte politische Partizipation auf kommunaler Ebene.
 
KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Hollestraße 1, 45127 Essen, 0201-43755770, info@ksl-essen.de
 
Um den spezifischen Belangen von Menschen mit Sinnesbehinderungen gerecht zu werden, gibt es neben den fünf Kompetenzzentren der Regierungsbezirke ein spezifisches Kompetenzzentrum für diese Personengruppe. Es hat keine räumliche Zuordnung, sondern ist kompetenter Ansprechpartner für die betreffenden Aspekte in ganz Nordrhein-Westfalen. Sein vorrangiges Ziel besteht darin, inklusive Strukturen und Prozesse zu etablieren, die alle gesellschaftlichen Schichten und Institutionen durchdringen und barrierefreie Rahmenbedingungen und Unterstützungssysteme für Menschen mit Sinnesbehinderungen bereitstellen. Dafür werden inklusive Praktiken und Serviceangebote entwickelt, die es jedem Menschen mit einer Sinnesbehinderung ermöglichen sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
 
 
 

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