Minister Schmeltzer: NRW stellt die Finanzierung der Schulsozialarbeit über das nächste Jahr hinaus sicher
Rund 48 Millionen Euro an Landesmitteln stehen auch im Jahr 2018 zur Verfügung
Nordrhein-Westfalen wird in den kommenden beiden Jahren jeweils rund 48 Millionen Euro für die Bildungs- und Teilhabeberatung in Schulen zur Verfügung stellen. Arbeitsminister Rainer Schmeltzer sagte: „Die Weiterfinanzierung um ein Jahr bis 2018 gibt den Städten und Kreisen Planungssicherheit.“
Nordrhein-Westfalen wird in den kommenden beiden Jahren jeweils rund 48 Millionen Euro für die Bildungs- und Teilhabeberatung in Schulen zur Verfügung stellen. Arbeitsminister Rainer Schmeltzer sagte: „Die Weiterfinanzierung um ein Jahr bis 2018 gibt den Städten und Kreisen Planungssicherheit.“ Die Mittel für die Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern werden von den Kommunen nahezu vollständig abgerufen (2016: 99,8 Prozent). Mit Hilfe des Geldes können derzeit landesweit insgesamt rund 1700 Beraterinnen und Berater eingesetzt werden.
„Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater leisten wertvolle Arbeit. Sie helfen dabei, dass Kinder und Jugendliche die Unterstützung erhalten, auf die sie dringend angewiesen sind. Sie stellen sicher, dass Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bei finanziell benachteiligten Familien ankommen“, sagte Minister Schmeltzer in Düsseldorf.
Die Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeberatung ist nach nordrhein-westfälischer Ansicht Aufgabe des Bundes. Die Landesregierung fordert schon seit längerem mit Nachdruck, dass die nötigen Mittel dauerhaft vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Bisher konnte aber keine Einigung erzielt werden. Der Bund hatte die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bereits Ende 2013 eingestellt. Deshalb ist das Land NRW vorübergehend bei der Finanzierung eingesprungen.
Auch bei der integrativen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind, spielten die Beraterinnen und Berater eine immer wichtigere Rolle, so der Minister. Denn gerade in solchen Fällen gehe es darum, sich Zeit zu nehmen und zu helfen und damit Integration und soziale Teilhabe zu erleichtern. Die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter stehen beratend zur Seite, wenn Anträge zu stellen sind, die Eltern unter Umständen wegen Unkenntnis, Sprachbarrieren oder Überforderung sonst nicht stellen würden. Es geht beispielsweise um Zuschüsse für die Mittagsverpflegung, den Nachhilfeunterricht oder für Klassenfahrten.
„Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sind somit in den Schulen vor Ort eine Art Schnittstelle zu den Behörden“, so Minister Schmeltzer. Der Erfolg der Beratungstätigkeit lässt sich unter anderem daran erkennen, dass die BuT-Inanspruchnahme seit ihrer Einführung in Nordrhein-Westfalen stetig gestiegen ist. Insbesondere bei der Lernförderung, die mittlerweile knapp ein Fünftel der Gesamtausgaben ausmacht (zirka 31 Millionen Euro von gesamt rund 161 Millionen im Jahr 2015). Damit trage das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ der Philosophie „Kein Kind zurücklassen“ offenkundig Rechnung, unterstrich Schmeltzer.
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