Minister Schmeltzer: Heute vor fünf Jahren setzte Landtag wichtigen Meilenstein für Integration in NRW

Festakt zu „5 Jahre Teilhabe- und Integrationsgesetz in NRW“

8. Februar 2017

Heute vor fünf Jahren wurde das Teilhabe- und Integrationsgesetz im Landtag beschlossen. „Das war ein Meilenstein in der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik und sogar – das sage ich sehr selbstbewusst – in der deutschen Integrationspolitik“, so Integrationsminister Rainer Schmeltzer beim Festakt zu fünf Jahren Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Heute vor fünf Jahren wurde das Teilhabe- und Integrationsgesetz im Landtag beschlossen. „Das war ein Meilenstein in der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik und sogar – das sage ich sehr selbstbewusst – in der deutschen Integrationspolitik“, so Integrationsminister Rainer Schmeltzer beim Festakt zu fünf Jahren Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.

„Damit haben wir damals das Signal von NRW aus in die gesamte Republik ausgestrahlt: Integration kann nur gelingen, wenn man sie vernünftig und verbindlich gestaltet“, erinnerte Minister Schmeltzer. Seit 2012 hat das Ministerium das Geld für Integrationsmaßnahmen mehr als verdoppelt: Für 2017 stehen 62,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein Plus von 35 Millionen gegenüber 2012.

Unter den 200 anwesenden Gästen beim Festakt waren unter anderem der damalige Integrationsminister Guntram Schneider sowie der Staatsekretär für Integration Thorsten Klute, integrationspolitische Sprecher der Landtagsfraktionen und Akteure aus der Integrationspolitik und -praxis aus ganz NRW.

In zweierlei Hinsicht ist das Gesetz etwas Besonderes: Erstmals wurde die Förderung von Teilhabe und Integration in einem Flächenland verbindlich geregelt, getreu dem Prinzip Integrationsbereitschaft einfordern, aber durch entsprechende öffentliche Angebote den Prozess der Integration zugleich fördern. „Ohne Gegenstimmen hat der Landtag damals – Regierung und Opposition Hand in Hand – das Gesetz verabschiedet“, sagte Schmeltzer weiter. „Das hat deutlich gemacht, dass wir uns in NRW bei diesem Thema im Grundsatz einig sind, und nur im Umsetzungsdetail streiten wir sachlich. Um diesen integrationspolitischen Grundkonsens beneiden uns viele in Deutschland.“

Das Land hat eine deutschlandweit einmalige Integrationsstruktur geschaffen: Organisationen wie die 53 Kommunalen Integrationszentren mit der Landesweiten Koordinierungsstelle (LAKI), die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände, die 163 Integrationsagenturen, der Landesintegrationsrat sowie die inzwischen 83 Integration Points in NRW repräsentieren beispielhaft die gute Umsetzung des nordrhein-westfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Staatssekretär Klute erklärte in einer Gesprächsrunde über Integrationsstrukturen und -angebote: „Das Gesetz war ein Startschuss. Wir haben seitdem eine bundesweit einzigartige, leistungsstarke und flächendeckende Integrationsinfrastruktur aufgebaut, von der wir heute bei der Arbeit für das gute Zusammenleben im Land sehr profitieren.“

Das Gesetz hat gute Voraussetzungen dafür geschaffen, die 2012 noch gar nicht absehbaren Herausforderungen der gestiegenen Neuzuwanderung gemeinsam mit den Kommunen, freien Trägern, Organisationen der Zugewanderten und den vielen ehrenamtlich Engagierten zu meistern. Und es war ein wichtiger Schritt als Vorbereitung für den Integrationsplan für NRW, den der Landtag im vergangenen Herbst verabschiedet hat – ebenfalls eine Einmaligkeit in ganz Deutschland. Damit ist NRW gut aufgestellt für weiterhin gut gelingende Integration von zugewanderten und geflüchteten Menschen.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de