Minister Schmeltzer: Gesetzesentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen ein erster Schritt gegen Missbrauch

NRW hatte im März 2014 in Berlin ein Gutachten mit Vorschlägen für Gesetzesänderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen vorgestellt und darin unter anderem eine Beweislastumkehr gefordert

27. November 2015

Der in Berlin von Bundesministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen wird vom nordrheinwestfälischen Arbeitsministers Rainer Schmeltzer begrüßt.

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Der in Berlin von Bundesministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen wird vom nordrheinwestfälischen Arbeitsministers Rainer Schmeltzer begrüßt: „Die Vorschläge sind im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen seriös agierenden Unternehmen und können dazu dienen, Missbrauch weiter einzudämmen“, sagte Schmeltzer. Der Entwurf entspreche den im Bund getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, in den wesentliche Anregungen aus NRW eingeflossen seien. „Wir in NRW hätten uns sicherlich noch weitergehende Regelungen vorstellen können, wie wir sie auch bereits 2014 in die Diskussion eingebracht haben. Wünschenswert wäre beispielsweise ein Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen“, sagte Schmeltzer. Hier sei also noch Gestaltungsraum für die Zukunft.

NRW hatte im März 2014 in Berlin ein Gutachten mit Vorschlägen für Gesetzesänderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen vorgestellt und darin unter anderem eine Beweislastumkehr gefordert. Eine solche Verlagerung von Nachweispflichten hätte aus Sicht des NRW-Arbeitsministeriums abschreckende Wirkung gegen den Abschluss von Scheinwerkverträgen gehabt. „Mehr als der vorliegende Entwurf mag in einer Regierung mit der CDU/CSU aktuell nicht drin sein. Hier allerdings noch Abstriche zu fordern, heißt hinter Koalitionsvereinbarungen zurückbleiben zu wollen. Wer zu einer anderen Lesart kommt, handelt kurzsichtig und hilft auch der Wirtschaft nicht“, erklärte Schmeltzer.

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