Minister Schmeltzer: Für Faire Löhne und gegen Lohndumping im Friseurhandwerk
NRW erklärt Tarifverträge für das Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich
Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. Dezember 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Von dieser Entscheidung profitierten rund 45.000 Beschäftigte.
Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. Dezember 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Von dieser Entscheidung profitierten rund 45.000 Beschäftigte. „Mit der Allgemeinverbindlichkeit haben alle Beschäftigten und die Auszubildenden im Friseurhandwerk Anspruch auf die zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Entgelte. Das ist nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein weiterer wichtiger Schritt für faire Arbeit und faire Löhne in dieser Branche“, sagte Schmeltzer.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht.
Die Auswirkungen: Nach abgeschlossener Ausbildung beträgt die Vergütung nunmehr monatlich 1.511,64 Euro beziehungsweise 8,84 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2017 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung der Vergütung auf monatlich 1.539,00 Euro (9,00 Euro/Stunde) vor. Ab dem 1. Juli 2017 sind monatlich 1.556,10 Euro (9,10 Euro/Stunde) zu zahlen.
Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten diese Vergütung spätestens nach zwei Beschäftigungsjahren im Friseurhandwerk. Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- und Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung. Hier beträgt das Entgelt monatlich 2.341,61 Euro und wird stufenweise bis zum 1. Juli 2017 auf 2.412,81 Euro erhöht.
Für die Auszubildenden gibt es im 1. Ausbildungsjahr monatlich 437 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 555 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 675 Euro.
Weitere Informationen
Wissenswertes bietet das Tarifregister Nordrhein-Westfalen auf www.tarifregister.nrw.de.Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |