Minister Remmel: Verbraucherzentrale NRW ist wichtiger Partner für den Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen

Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW unterzeichnen Vereinbarung 2016 bis 2020

26. Oktober 2015

Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Landesregierung stärkt auch für die nächsten Jahre den Verbraucherschutz in NRW und setzt die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW fort. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und der Vorstand der Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski, unterschrieben heute die Vereinbarung für die Jahre 2016 bis 2020. Für diesen Zeitraum werden rund 71 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für die Verbraucherzentrale bereitgestellt. „Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die derzeit 60 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der Bundesrepublik“, sagte Minister Remmel. „Um dieses hohe Verbraucherschutzniveau zu sichern, setzen wir die bestehende Zusammenarbeit gerne fort.“ Auch Wolfgang Schuldzinski zeigte sich zufrieden: „Wir sehen in der Finanzierungsvereinbarung eine wertvolle Bestätigung der Landesregierung. Sie gibt uns Planungssicherheit, mit den stetig steigenden Anforderungen Schritt zu halten.“

Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. „Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben“, unterstrich Minister Remmel die Bedeutung der Verbraucherzentralen. Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale wurden die Mittel kontinuierlich erhöht. Während die Verbraucherzentrale NRW 2007 bis 2010 noch rund neun Millionen Euro pro Jahr erhielt, waren es 2011 bis 2015 bereits rund zwölf Millionen Euro pro Jahr. Die neue Vereinbarung sieht eine Unterstützung von rund 14 Millionen Euro jährlich vor.

Die Vereinbarung umfasst neben der Zusage zur finanziellen Absicherung auch inhaltliche Themen, die das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale identifiziert hat. Enthalten sind auch die Schwerpunkte, die NRW während des Vorsitzes der Verbraucherschutzministerkonferenz im nächsten Jahr setzt. „Das große Thema ,Digitale Welt‘, aber auch der wichtige Bereich ,Lebensmittelverschwen­dung und nachhaltiger Konsum‘ werden als Schwerpunktthemen diskutiert und als notwendige Handlungsfelder aufgezeigt. Dadurch erhoffen wir uns neue und verbesserte Lösungswege“, sagte Minister Remmel.

Digitale Welt mit Tücken

Die Digitalisierung vieler Lebensbereiche stellt den Verbraucherschutz vor große Herausforderungen. Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden häufig ohne deren Wissen und Einverständnis von Anbietern gesammelt und individuell ausgewertet – beispielsweise für gezielte Angebote. Für einzelne Konsumenten können so gar nicht wahrnehmbare Preisnachteile entstehen. Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski sieht hier Handlungsbedarf bei Schutz und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher: „Was zunehmende Vernetzung, Digitalisierung und Big Data im Alltag für jeden Einzelnen bedeuten kann - auch darauf muss die Verbraucherzentrale stärker als bislang Antworten geben. Verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Daten ist dabei nur eine Botschaft. Wir ebnen durch Rechtsberatung und -vertretung auch den Weg, damit Verbraucherrechte in der digitalen Welt nicht auf der Strecke bleiben.“

Weitere wichtige Punkte der Vereinbarung sind unter anderem:

Beratung bei Finanzfragen

Fehlende Finanzkompetenz und Unwissenheit zu Finanzprodukten verursachen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern große Unsicherheit bei Finanzfragen und führen häufig zu Fehlentscheidungen. Die Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Aufklärung bei privaten Finanzfragen und stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Finanzdienstleistern.

Transparenz bei Lebensmittelkontrollen

Das Pilotprojekt des Kontrollbarometers soll weitergeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Gastronomen Standards bei Sauberkeit und Sicherheit der Lebensmittel einhalten.

Nachhaltiger Konsum

Rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr auf dem Müll. NRW will gemeinsam mit der Verbraucherzentrale die Wertschätzung für Nahrungsmittel steigern. Durch ein breites Beratungsangebot, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für einen nachhaltigen Konsum sensibilisiert werden.

Energieberatung

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rolle als Akteur der Energiewende ausfüllen zu können, ist die Energieberatung ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung. Der Energielotse NRW wird künftig eine Lösungswegberatung für private Haushalte bei sämtlichen Energiefragen bieten. Darüber hinaus wird der Energieverbrauch auch bei Kaufentscheidungen von Elektrogeräten immer wichtiger. Die Verbraucherzentrale setzt sich für eine verbesserte Energieverbrauchskennzeichnung ein.

Verbraucherbildung

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmte und mündige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucherbildung orientiert sich an den Leitgedanken der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Das Landeskabinett hat passend dazu Ende September die Strategie „BNE – Zukunft Lernen NRW 2016-2020“ beschlossen.

Weitere Informationen…

…zur Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale: www.vz-nrw.de
…zur Verbraucherzentrale NRW: www.vz-nrw.de
...zum Thema Verbraucherschutz: www.umwelt.nrw.de

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