Minister Remmel: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf sichere Lebensmittel vertrauen können
Bilanz der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2015 vorgelegt: 10,8 Prozent der Proben wurden beanstandet
Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte.
Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte. Demnach mussten 2015 etwa 10,8 Prozent der Lebensmittelproben durch die amtlichen Kontrolleurinnen und Kontrolleure beanstandet werden. Im Vorjahr lag die Beanstandungsquote bei 9,5 Prozent. „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Lebensmittelüberwachung ist. Ein starker Verbraucherschutz braucht eine effektive Lebensmittelkontrolle und wir haben in NRW dafür die Voraussetzungen in den letzten Jahren geschaffen“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
Der Minister forderte von den Lebensmittelbetrieben größere Anstrengungen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. „Die Beanstandungsquoten liegen in Deutschland seit Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Andere Länder wie Dänemark haben die Zahlen deutlich verbessern können“, mahnte der Minister an.
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2015
2015 wurden insgesamt 85.577 Lebensmittelproben untersucht, insgesamt 9.216 Proben erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen. Wie in den Vorjahren gab es die häufigsten Beanstandungsgründe bei Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. An zweiter Stelle stehen sogenannte Irreführungs-Tatbestände, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung oder durch die Zusammensetzung der Lebensmittel getäuscht wurden.
Bei Milchprodukten waren 114 von 382 (30 Prozent) der beanstandeten Proben wegen mikrobiologischer Verunreinigungen nicht zum Verzehr geeignet. Bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren waren es 148 der beanstandeten 2.426 Proben (6,0 Prozent). Bei Nährstoffkonzentraten und Ergänzungsnahrungen wurden 84 von 192 beanstandeten Proben (44 Prozent)sowie 22 der 52 beanstandeten Proben (42 Prozent) der Säuglings- und Kleinkindernahrung wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beurteilt.
Kontrollbarometer zeigt Wirkung
In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2015 insgesamt 186.794 Lebensmittelbetriebe registriert. Allein 89.946 Betriebe (48 Prozent) davon sind im Dienstleistungsgewerbe, also in der Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, im Catering und Handwerk tätig. 54.378 Dienstleistungsbetriebe (60 Prozent) wurden 2015 durch die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Dabei waren in 12.119 Betrieben (22,3 Prozent) Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festzustellen. Von 21.230 Verstößen bezogen sich allein 15.503 Verstöße (73 Prozent) auf Hygienevorschriften. „Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelbetriebe und der Eigentümer selbst muss sich an den Beanstandungsquoten etwas ändern“, forderte Minister Remmel. Ein positiver Effekt für Verbraucherinnen und Verbraucher zeigt sich durch die Einführung eines Pilotprojektes in Bielefeld und Duisburg. In den beiden Städten werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Gastronomiebereich im Internet veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung in Ampel-Farben ist leicht zu erkennen, ob der Betrieb bei der amtlichen Kontrolle die Vorgaben erfüllt (grün), nur teilweise erfüllt (gelb) oder nur unzureichend erfüllt (rot). „Der Modellversuch der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass sich 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe seit der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse verbessert haben“, zog der Minister ein positives Fazit.
Die amtlichen Kontrolleurinnen und Kontrolleure stellten bei ihren Untersuchungen vor Ort in Duisburg und Bielefeld fest, dass die Betriebe die Themen Hygiene und Lebensmittelsicherheit stärker berücksichtigen. Für sie ist es eine Art Gütesiegel, wenn die Ampel auf grün steht. Der Modellversuch mit den Gastronomiebetrieben zeigt: Transparenz schafft Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und sichert den Betrieben, die sauber arbeiten, einen Wettbewerbsvorteil.
Über die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie die Smartphone-App „appetitlich“ finden Verbraucherinnen und Verbraucher in Bielefeld und Duisburg Gastronomiebetriebe in ihrer Umgebung und können sich die Bewertung der Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen anzeigen lassen.
Einzelergebnisse der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2015 nach den wichtigsten Warengruppen
Brote/Kleingebäck: 2.094 Proben untersucht, 281 Proben (13,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 9,0 Prozent)
Feine Backwaren: 5.217 Proben untersucht, 619 Proben (11,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 8,4 Prozent)
Fleisch/Fleischerzeugnisse/Wurstwaren: 18.086 Proben untersucht, 2.426 Proben (13,41 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 11,9 Prozent)
Fisch/Fischerzeugnisse: 2.504 Proben untersucht, 352 Proben (14,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 10,7 Prozent)
Krusten,- Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 798 Proben untersucht, 136 Proben (17 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 16,3 Prozent)
Fette + Öle: 2.532 Proben untersucht, 242 Proben (9,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 9,9 Prozent)
Konfitüren/Gelees/Marmelade/Fruchtzubereitung: 683 Proben untersucht, 121 Proben (17,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 15,8 Prozent)
Diätetische Lebensmittel: 297 Proben untersucht, 44 Proben (14,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 20,6 Prozent)
Nährstoffkonzentrate/Ergänzungsmittel: 858 Proben untersucht, 192 Proben (22,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 31,2 Prozent)
Spirituosen: 894 Proben untersucht, 185 Proben (20,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 19,5 Prozent)
Wein/Erzeugnisse: 2.053 Proben untersucht, 238 Proben (12,3 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 12,3 Prozent)
Summe Lebensmittel insgesamt: 85.577 Proben untersucht, 9.216 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 9,5 Prozent)
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege: 1.881 Proben untersucht, 158 Proben (8,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 12,1 Prozent
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: 1.859 Proben untersucht, 187 Proben (10,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 10,5 Prozent)
Kosmetik: 3.987 Proben untersucht, 520 Proben (13 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 13 Prozent)
Tabak: 116 Proben untersucht, 56 Proben (48,3 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 41,1 Prozent)
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