Minister Remmel: Eine Deckelung der Dispozinsen ist längst überfällig

Antrag Nordrhein-Westfalens jetzt eingebracht – Vorgehen erhält in den Ausschüssen Zustimmung aus anderen Bundesländern

24. September 2015

Die NRW-Landesregierung fordert eine Zins-Obergrenze für Dispo-Kredite. Im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates am morgigen Freitag, den 25. September, ruft der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel die anderen Bundesländer dazu auf, dem von NRW eingebrachten Gesetzentwurf zur Deckelung der Dispozinsen zuzustimmen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Landesregierung fordert eine Zins-Obergrenze für Dispo-Kredite. Im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates am morgigen Freitag, den 25. September, ruft der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel die anderen Bundesländer dazu auf, dem von NRW eingebrachten Gesetzentwurf zur Deckelung der Dispozinsen zuzustimmen. „Die Bundesregierung hat eine sehr gute Gelegenheit verstreichen lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen“, erklärte Minister Remmel. „Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen, hat sie sich dagegen entschieden. Jetzt liegt es am Bundesrat, sich für die Bankkunden einzusetzen.“ In den zuständigen Bundesrats-Ausschüssen wurde der Antrag Nordrhein-Westfalens auf eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal acht Prozent bereits angenommen. Mit der Bundesratsinitiative reagiert die Landesregierung auf die fehlende Obergrenze für Dispozinsen im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juli 2015, in dem neue Regelungen zum Umgang mit Girokonten und Dispokrediten geschaffen wurden. Neben der fehlenden Deckelung hält Minister Remmel auch die Regelungen der Bundesregierung zur Beratungspflicht für unzureichend: „Eine Beratung durch die Bank ist wichtig. Sie verhindert aber nicht, dass zunächst einmal unverhältnismäßig hohe Dispozinsen anfallen. Hier müssen wir bereits ansetzen.“
 
Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank (EZB) günstig Geld leihen - der Leitzins liegt bei 0,05 Prozent. Sie geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen, dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen müssen, wenn das Konto überzogen wird. In Höchstfällen sogar 16 Prozent. Die von der NRW-Landesregierung geforderte Deckelung richtet sich nach dem Basiszins nach § 247 BGB, der stets 0,88 Prozent unter dem Leitzins der EZB liegt. Er ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins auch den Markt ab. Würde der Dispozins bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von 7,17 Prozent bedeuten.
 
Die Forderungen aus NRW umfassen nicht nur Dispokredite, sondern auch Überziehungskredite. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch einen Aufschlag. Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: „Meist sind es Geringverdiener, die ihren Dispositionskredit überziehen müssen, um unvorhergesehene Rechnungen oder offene Energiekosten bezahlen zu können. Bei der Höhe der Überziehungszinsen, den einige Banken verlangen, droht ihnen der dauerhafte Abstieg in die Schuldenfalle. Dies ist weder mit Risikobewertungen noch mit Finanzierungskosten der Banken zu rechtfertigen. Der Dispo-Deckel muss daher auch für den Überziehungskredit gelten.“
Für den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der Dispozins an aktuelle Trends angepasst werden: „Die bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann einseitig zu Lasten der Bankkunden.“
„Wenn Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in der gegenwärtigen Höhe“, ergänzte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
 
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie unter: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0359-15

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Anna Lambertz, Telefon 0211 4566-839, an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255, an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Telefon 0211 61772-448.
 

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