Minister Remmel: Bundesrat stärkt Vorsorgeprinzip gegen Legionellen-Ausbrüche

NRW-Initiative erfolgreich – Bundesregierung legt Verordnung für Rückkühlanlagen vor – Reaktion auf Legionellen-Ausbruch in Warstein

2. Juni 2017

Die Landesregierung hatte den entsprechenden Antrag bereits 2014 in den Bundesrat eingebracht. In der Folge hat die Bundesregierung jetzt eine entsprechende gesetzliche Vorschrift zum wirksamen und sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern vorgelegt, die von der Länderkammer angenommen wurde. Bisher fehlte eine solche gesetzliche Regelung.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Umweltminister Johannes Remmel hat den Beschluss des Bundesrates zur Einführung einer gesetzlichen Überwachungspflicht von Rückkühlanlagen und Nassabscheidern begrüßt. „Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Mit unserer Initiative haben wir die Bundesregierung aufgefordert, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert“, sagte Minister Remmel in Berlin. Die Landesregierung hatte den entsprechenden Antrag bereits 2014 in den Bundesrat eingebracht. In der Folge hat die Bundesregierung jetzt eine entsprechende gesetzliche Vorschrift zum wirksamen und sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern vorgelegt, die von der Länderkammer angenommen wurde. Bisher fehlte eine solche gesetzliche Regelung.
 
Mit ihrer Bundesratsinitiative hatte die Landesregierung weitere Konsequenzen aus den Erfahrungen mit dem Legionellen-Ausbruch in Warstein 2013 gezogen. Es war einer der bisher größten Ausbrüche mit Legionellen in Europa. Bei dieser Epidemie in Warstein starben damals drei Menschen und 165 Menschen erkrankten. Als einer der Mit-Auslöser wurden seinerzeit industrielle Rückkühlwerke identifiziert.
 
Verdunstungskühlanlagen oder auch Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (etwa Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz. In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Weil das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.
 
Die neue Verordnung sieht unter anderem vor:

  • Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb,
  • Anforderungen an die Überwachung dieser Anlagen und
  • die Einführung von Prüf- und Maßnahmenwerten zum hygienegerechten Betrieb sowie
  • eine Anzeigepflicht zum Aufbau eines Anlagenkatasters
 
„Mit diesen Betreiberpflichten soll der Vermehrung von Legionellen vorgebeugt, die Ermittlung von Quellen beschleunigt und somit die von diesen Quellen ausgehenden Epidemien verhindert werden“, betonte Minister Remmel.

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