Minister Laumann: Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt
Eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Februar gezeigt, dass das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen zu gering ist.
Eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Februar gezeigt, dass das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen zu gering ist. Die Landesverbände der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen haben schnell reagiert. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde nun umfassend über die Beschlüsse zur Stärkung der Kurzzeitpflege im Land informiert.
Demnach erhalten Pflegeheime, die sich verpflichten, größenabhängig mindestens ein bis zwei Plätze ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorzuhalten, eine um 30 Prozent verbesserte Vergütung für diese Kurzzeitpflegeplätze.
Außerdem können die Einrichtungen ab sofort für Menschen, die ohne einen bereits endgültig festgestellten Pflegegrad nach einem Krankenhausaufenthalt direkt in eine Kurzzeitpflege kommen, Vergütungen auf Grundlage des Pflegegrads 3 abrechnen. Bisher war nur eine Vergütung nach Pflegegrad 2 möglich. Die Maßnahme trägt dem oftmals hohen Pflegebedarf gerade dieser Personengruppe Rechnung.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat darüber hinaus verfügt, dass Pflegeeinrichtungen, die zum 1. August 2018 über zu viele Doppelzimmer verfügen, diese Zimmer für drei Jahre weiter als Doppelzimmer nutzen können, wenn sie ausschließlich Kurzzeitpflegegäste darin aufnehmen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann lobte die Beschlüsse: „Die Maßnahmen von Ministerium und Selbstverwaltung sind wichtige Schritte, um das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Jetzt müssen die Betreiber der Einrichtungen das verbesserte Angebot annehmen und mehr Kurzzeitpflegeplätze schaffen.“
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