Minister Laumann: Die Ungleichbehandlung bei der Vergütung in der Pflegeassistenz gehört abgeschafft
Landeskabinett schlägt Gesetz zur Sicherstellung einer Ausbildungsvergütung in der neuen generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plant eine gesetzlich verankerte Ausbildungsvergütung für Auszubildende der zukünftigen einjährigen, staatlich anerkannten generalistischen Pflegefachassistenz.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plant eine gesetzlich verankerte Ausbildungsvergütung für Auszubildende der zukünftigen einjährigen, staatlich anerkannten generalistischen Pflegefachassistenz. Das Landeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einleitung der Verbändeanhörung beschlossen. Die neue generalistische Ausbildung wird ebenfalls zeitnah geregelt. Ab 2021 soll es dann nur noch eine gemeinsame Ausbildung zur Pflegeassistenz, sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhausbereich, geben. Die Kosten für die Vergütung übernimmt der Träger, bei dem die praktische Ausbildung absolviert wird.
„Die Ungleichbehandlung bei der Vergütung in den bisherigen Assistenz- und Helferausbildungen in der Pflege gehört abgeschafft. Die in diesen Tagen immer wieder betonte Solidarität mit der Pflege bedeutet auch, dass alle Auszubildenden in der Pflegefachassistenz endlich eine faire Vergütung erhalten müssen“, so Laumann.
In den beiden bisherigen Ausbildungen gibt es eine Ungleichbehandlung bezüglich der Ausbildungsvergütung: In der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz zahlen die Träger der praktischen Ausbildung, üblicherweise ein Krankenhaus, eine gesetzlich vorgesehene Ausbildungsvergütung. In der Altenpflegehilfe bekommen die Schülerinnen und Schüler keine regelhafte Ausbildungsvergütung. Teilweise erhalten sie von ihrem Arbeitgeber individuelle Zahlungen, ohne aber dass eine diesbezügliche Pflicht besteht.
Mit Blick auf die Fachkräftesicherung in der Pflege betont der Minister die Bedeutung der Pflegefachassistenz als wichtigen Baustein, um die Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf langfristig sicherzustellen: „Gerade in der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig die Pflegekräfte sind. Und zu ihnen gehören natürlich auch die Pflegehelfer – der Qualifikationsmix in den Einrichtungen ist zentral zur Bewältigung des Pflegealltags. Deshalb ist es richtig, dass wir auch bei der Ausbildung das Signal setzen: Ihr werdet gebraucht und ihr bekommt einen anständigen Lohn vom ersten Tag an“, so Laumann weiter.
Die Landesregierung verbessert allerdings nicht nur die Vergütung in der Pflegeausbildung. Parallel modernisiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Ausbildung in den Assistenzberufen und schafft eine einheitliche, generalistische Pflegefachassistenz. Sie richtet den Assistenzberuf in der Pflege an den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Pflegepraxis aus und schafft eine fundierte und attraktive niedrigschwellige Ausbildung, die sich in die Struktur der generalistischen Pflegeberufe nahtlos eingliedert. Das bedeutet, dass besonders engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit haben, in die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann einzusteigen. Die Assistenzausbildung kann in diesem Fall auf das erste Lehrjahr angerechnet werden.
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