Minister Laumann: Bundesverfassungsgericht stärkt Tarifautonomie

11. Juli 2017
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Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz erklärt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann:
 
„Ich begrüße das Urteil der Karlsruher Richter. Es sorgt für Klarheit und Stabilität. Und es stärkt die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaft, die in unserem Land gelebte Tradition ist. Zugleich ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht in Detailfragen konkrete Vorgaben gemacht hat. Das wird die weitere Umsetzung in der Praxis erleichtern. Und es wird dafür sorgen, dass auch die Interessen kleinerer Gewerkschaften und Berufsgruppen ausreichend berücksichtigt werden.
 
Nun gilt es, die Urteilsbegründung gründlich zu analysieren. Auch wir werden das tun. Ich bin allerdings schon heute der Überzeugung: Für die Tarifpartner in Nordrhein-Westfalen und Deutschland ist es ein guter Tag.“
 

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